KMU -innovativ: Bioökonomie – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung von innovativen Projekten im Bereich der Bioökonomie für KMU, Forschungseinrichtungen und Hochschulen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: KMU, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_kmu_innovativ_bio". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Großunternehmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu KMU -innovativ: Bioökonomie
Wer kann KMU -innovativ: Bioökonomie beantragen?
KMU, Forschungseinrichtungen, Hochschulen
Wie hoch ist die Förderung bei KMU -innovativ: Bioökonomie?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man KMU -innovativ: Bioökonomie beantragen?
Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober.
Wer ist Fördergeber von KMU -innovativ: Bioökonomie?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist KMU -innovativ: Bioökonomie mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört KMU -innovativ: Bioökonomie zur Gruppe „bmbf_kmu_innovativ_bio". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit