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KMU -innovativ: Bioökonomie – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Wenn Sie an einem innovativen Projekt im Bereich der Bioökonomie forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: KMU, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt innovative Vorhaben im Bereich der Bioökonomie. Im Fokus der Förderung stehen zukunftsweisende, klimaneutrale Produkte aus biogenen Ressourcen, die umweltschädliche Emissionen und Abfälle minimieren beziehungsweise Prozesse in natürliche Kreisläufe oder Wertschöpfungsketten einbinden. Sie erhalten die Förderung für Einzel- und Verbundvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung. Mögliche Anwendungsfelder sind: Ressourcenschonende, biologische Prozesse in der chemischen oder verarbeitenden Industrie, neue Bioraffineriekonzepte für Biotreibstoffe und hochveredelte Feinchemikalien, biobasierte Methoden für den Umweltschutz und biologische Recyclingverfahren, nachhaltige Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln, Erzeugung und Bereitstellung biogener Rohstoffe, Pflanzenentwicklung und -züchtung sowie nachhaltige Pflanzengesundheit, Verbreiterung der Technologiebasis in der Bioverfahrenstechnik, Entwicklung von Plattformtechnologien zur Erschließung neuer Stoffwechselwege in Mikroorganismen, Pflanzen, Algen und Zellkulturen (Metabolic Engineering), Entwicklung biologischer Methoden/Techniken zur CO2 -Konversion Entwicklung neuer Methoden und Geräte in der Bioanalytik und Biosynthese. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise 3 Jahren. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich (PtJ) einreichen. Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_kmu_innovativ_bio“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Großunternehmen.

Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.

Ihr Projekt muss technologisch anspruchsvoll sein.

Das Vorhaben hat ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko und ist technologieübergreifend.

Im Verbundprojekt erbringen die beteiligten Unternehmen den überwiegenden Anteil der Forschungs- und Entwicklungsleistung.

Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „KMU -innovativ: Bioökonomie"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob KMU -innovativ: Bioökonomie zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu KMU -innovativ: Bioökonomie

Wer kann KMU -innovativ: Bioökonomie beantragen?

KMU, Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Wie hoch ist die Förderung bei KMU -innovativ: Bioökonomie?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man KMU -innovativ: Bioökonomie beantragen?

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober.

Wer ist Fördergeber von KMU -innovativ: Bioökonomie?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist KMU -innovativ: Bioökonomie mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört KMU -innovativ: Bioökonomie zur Gruppe „bmbf_kmu_innovativ_bio". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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