KMU-innovativ: Biomedizin – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Förderung für risikoreiche industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Biomedizin.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Anträge können bis zum 15.04. und 15.10. eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss anwendungsbezogen sein, einen hohen medizinischen Bedarf adressieren und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sein.
Mindestens 50% der Fördermittel müssen KMU zugutekommen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizzen,Kooperationsvereinbarung (bei Verbundprojekten)
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu KMU-innovativ: Biomedizin
Wer kann KMU-innovativ: Biomedizin beantragen?
kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei KMU-innovativ: Biomedizin?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man KMU-innovativ: Biomedizin beantragen?
Anträge können bis zum 15.04. und 15.10. eines Jahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von KMU-innovativ: Biomedizin?
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.
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Auf einen Blick
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- Bundesweit