KMU -innovativ: Biomedizin – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Förderung von risikoreichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Biomedizin für kleine und mittlere Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_kmu_innovativ". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR, öffentliche und private Hochschulen, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, weitere Partner.
Nicht förderfähig
- •Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte
- •Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu KMU -innovativ: Biomedizin
Wer kann KMU -innovativ: Biomedizin beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei KMU -innovativ: Biomedizin?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man KMU -innovativ: Biomedizin beantragen?
Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober.
Wer ist Fördergeber von KMU -innovativ: Biomedizin?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist KMU -innovativ: Biomedizin mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört KMU -innovativ: Biomedizin zur Gruppe „bmbf_kmu_innovativ". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit