Fördergeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Wenn Sie als deutsche Klinik, Universität, Hochschule oder Nichtregierungsorganisation mit einer medizinischen Einrichtung in einem Partnerland gemeinsame Projekte zum Wissenstransfer durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen.
Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Antragstellung jährlich im Frühjahr oder Herbst
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmz_klinikpartnerschaften“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und/oder gemeinnützige Institutionen (wie Kliniken, Krankenhäuser, Vereine, Stiftungen) in Deutschland, die eine institutionalisierte Partnerschaft mit einer medizinischen Einrichtung in einem Land niedrigen oder mittleren Einkommens haben oder aufbauen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie als deutsche öffentlich-rechtliche Einrichtung und/oder gemeinnützige Organisation stellen den Antrag.
Ihr Projekt muss in einem Land mit niedrigen oder mittleren Einkommen gemäß OECD -DAC-Kriterien stattfinden.
Sie müssen eine längerfristige, institutionelle Partnerschaft führen beziehungsweise planen.
Ihre Partnerinstitution muss eine Rechtskörperschaft beziehungsweise juristische Person sein, öffentliche Gesundheitsleistungen anbieten und mit medizinisch relevanten Maßnahmen einen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitssituation im Partnerland bieten (UN -Nachhaltigkeitsziel 3).
Sie müssen auf beiden Seiten der Partnerschaft über qualifiziertes Fachpersonal für die Umsetzung verfügen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte mit Verbänden und Organisationen im Partnerland, die fachliche Aus- und Fortbildung durchführen, aber keine eigenständigen Gesundheitsdienstleistungen anbieten (wie Hochschulen und Berufsschulen).
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenForschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen
Förderbetrag: bis 50.000 €.
Antragstellung jährlich im Frühjahr oder Herbst
Fördergeber ist Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global zur Gruppe „bmz_klinikpartnerschaften". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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