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Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung für Kooperationen zwischen deutschen Kliniken und medizinischen Einrichtungen in Partnerländern zur Verbesserung der Gesundheitsdienstleistungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ihre Kooperationen mit Kliniken, Universitäten, Hochschulen und Nichtregierungsorganisationen in Partnerländern, die dazu beitragen, weltweit die Gesundheitsdienstleistungen zu verbessern und eine optimale medizinische Versorgung zu ermöglichen. Sie erhalten die Förderung für Fort- und Weiterbildungen sowie für gemeinsame Trainings zu Krankheitsbildern, Behandlungsoptionen, Technologien oder Abläufen. Die Förderung beträgt bis zu EUR 50.000 für maximal 2 Jahre.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Antragstellung jährlich im Frühjahr oder Herbst

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmz_klinikpartnerschaften". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und/oder gemeinnützige Institutionen in Deutschland, die eine institutionalisierte Partnerschaft mit einer medizinischen Einrichtung in einem Land niedrigen oder mittleren Einkommens haben oder aufbauen.

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Häufige Fragen zu Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global

Wer kann Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global beantragen?

Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global?

Förderbetrag: bis 50.000 €.

Bis wann kann man Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global beantragen?

Antragstellung jährlich im Frühjahr oder Herbst

Wer ist Fördergeber von Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global?

Fördergeber ist Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global zur Gruppe „bmz_klinikpartnerschaften". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit