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Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Wenn Sie als deutsche Klinik, Universität, Hochschule oder Nichtregierungsorganisation mit einer medizinischen Einrichtung in einem Partnerland gemeinsame Projekte zum Wissenstransfer durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Deutsche Gesellschaft für Intertnationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ihre Kooperationen mit Kliniken, Universitäten, Hochschulen und Nichtregierungsorganisationen in Partnerländern, die dazu beitragen, weltweit die Gesundheitsdienstleistungen zu verbessern und eine optimale medizinische Versorgung zu ermöglichen. Sie erhalten die Förderung für Fort- und Weiterbildungen sowie für gemeinsame Trainings zu Krankheitsbildern, Behandlungsoptionen, Technologien oder Abläufen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu EUR 50.000 für maximal 2 Jahre. Ihren Antrag stellen Sie bitte jährlich im Frühjahr oder Herbst im elektronischen Antragsportal bei der GIZ.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Antragstellung jährlich im Frühjahr oder Herbst

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmz_klinikpartnerschaften“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und/oder gemeinnützige Institutionen (wie Kliniken, Krankenhäuser, Vereine, Stiftungen) in Deutschland, die eine institutionalisierte Partnerschaft mit einer medizinischen Einrichtung in einem Land niedrigen oder mittleren Einkommens haben oder aufbauen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie als deutsche öffentlich-rechtliche Einrichtung und/oder gemeinnützige Organisation stellen den Antrag.

Ihr Projekt muss in einem Land mit niedrigen oder mittleren Einkommen gemäß OECD -DAC-Kriterien stattfinden.

Sie müssen eine längerfristige, institutionelle Partnerschaft führen beziehungsweise planen.

Ihre Partnerinstitution muss eine Rechtskörperschaft beziehungsweise juristische Person sein, öffentliche Gesundheitsleistungen anbieten und mit medizinisch relevanten Maßnahmen einen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitssituation im Partnerland bieten (UN -Nachhaltigkeitsziel 3).

Sie müssen auf beiden Seiten der Partnerschaft über qualifiziertes Fachpersonal für die Umsetzung verfügen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte mit Verbänden und Organisationen im Partnerland, die fachliche Aus- und Fortbildung durchführen, aber keine eigenständigen Gesundheitsdienstleistungen anbieten (wie Hochschulen und Berufsschulen).

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global

Wer kann Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global beantragen?

Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global?

Förderbetrag: bis 50.000 €.

Bis wann kann man Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global beantragen?

Antragstellung jährlich im Frühjahr oder Herbst

Wer ist Fördergeber von Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global?

Fördergeber ist Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global zur Gruppe „bmz_klinikpartnerschaften". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit