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Klinikpartnerschaften – Förderlinie Academic – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Zuschüsse für Forschungsaktivitäten im Bereich der Gesundheitsversorgung in Partnerländern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ihre Forschungsaktivitäten, deren Fokus auf der Kompetenzentwicklung in der Gesundheitsversorgung in den Partnerländern liegt. Gefördert werden Forschungsarbeiten, die die Gesundheitsversorgung in Ländern niedrigen und mittleren Einkommens nachhaltig verbessern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 200.000 für maximal 2 Jahre. Ihren Antrag stellen Sie bitte im Rahmen der jährlichen Ausschreibung elektronisch über das Antragsportal bei der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.

Frist und Status

Die Förderlinie wird jährlich online ausgeschrieben.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmz_klinikpartnerschaften". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen.

Die internationalen Partnerinstitutionen müssen Krankenhäuser mit bestehender wissenschaftlicher Ausrichtung bzw.

Universitätskliniken sein.

Nicht förderfähig

  • Ausschließlich Grundlagenforschung wird nicht gefördert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Klinikpartnerschaften – Förderlinie Academic

Wer kann Klinikpartnerschaften – Förderlinie Academic beantragen?

Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Klinikpartnerschaften – Förderlinie Academic?

Förderbetrag: bis 200.000 €.

Bis wann kann man Klinikpartnerschaften – Förderlinie Academic beantragen?

Die Förderlinie wird jährlich online ausgeschrieben.

Wer ist Fördergeber von Klinikpartnerschaften – Förderlinie Academic?

Fördergeber ist Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Klinikpartnerschaften – Förderlinie Academic mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Klinikpartnerschaften – Förderlinie Academic zur Gruppe „bmz_klinikpartnerschaften". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 200.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit