Klinikpartnerschaften – Förderlinie Academic – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Zuschüsse für Forschungsaktivitäten im Bereich der Gesundheitsversorgung in Partnerländern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Frist und Status
Die Förderlinie wird jährlich online ausgeschrieben.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmz_klinikpartnerschaften". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen.
Die internationalen Partnerinstitutionen müssen Krankenhäuser mit bestehender wissenschaftlicher Ausrichtung bzw.
Universitätskliniken sein.
Nicht förderfähig
- •Ausschließlich Grundlagenforschung wird nicht gefördert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Klinikpartnerschaften – Förderlinie Academic
Wer kann Klinikpartnerschaften – Förderlinie Academic beantragen?
Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Klinikpartnerschaften – Förderlinie Academic?
Förderbetrag: bis 200.000 €.
Bis wann kann man Klinikpartnerschaften – Förderlinie Academic beantragen?
Die Förderlinie wird jährlich online ausgeschrieben.
Wer ist Fördergeber von Klinikpartnerschaften – Förderlinie Academic?
Fördergeber ist Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Klinikpartnerschaften – Förderlinie Academic mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Klinikpartnerschaften – Förderlinie Academic zur Gruppe „bmz_klinikpartnerschaften". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 200.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit