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Klimaschutzinitiative - E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von E-Lastenfahrrädern für Unternehmen und Kommunen zur Unterstützung des Klimaschutzes.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen und Kommunen.

Was wird gefördert?

Die Klimaschutzinitiative fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern in der Wirtschaft und in Kommunen. Ziel ist es, umweltfreundliche Mobilität zu fördern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Klimaschutzinitiative - E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Klimaschutzinitiative - E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen

Wer kann Klimaschutzinitiative - E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen beantragen?

Unternehmen und Kommunen

Wer ist Fördergeber von Klimaschutzinitiative - E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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