Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Zuschüsse zur Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
Antragsberechtigt sind: private Unternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.500 €.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Das geförderte E-Lastenfahrrad oder der E-Lastenfahrradanhänger muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen und darf nicht für den Personentransport oder private Einsatzzwecke verwendet werden.
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Jetzt Projekt prüfenprivate Unternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften des öffentlichen Rechts
Förderbetrag: bis 3.500 €. Förderquote: 25 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: nrwbank.
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