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Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Unternehmen, wirtschaftlich tätige Vereine oder öffentliche Einrichtungen können Zuschüsse zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, wirtschaftlich tätige Vereine, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen. Sie erhalten die Förderung vor allem für Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen, die Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung, investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen, das sind vor allem Abwärme- oder Kältenutzung, Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen, Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, und Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen, investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise Quartierslösungen, intelligente Energienetze (SmartGrids) und grüne Gewerbegebiete, sowie Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Eine Vollfinanzierung ist ausgeschlossen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände in Mecklenburg-Vorpommern, sowie Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinwohlorientierte Gesellschaften, wenn die Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der wirtschaftlichen Tätigkeit,Rechte und Genehmigungen,Finanzierungsnachweis

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Häufige Fragen zu Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen

Wer kann Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen beantragen?

Unternehmen, wirtschaftlich tätige Vereine, öffentliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen?

Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 20.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern