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Antrag möglichZuschuss

Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 141 Tagen

Unternehmen, wirtschaftlich tätige Vereine oder öffentliche Einrichtungen können Zuschüsse zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, wirtschaftlich tätige Vereine, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen. Sie erhalten die Förderung vor allem für Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen, die Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung, investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen, das sind vor allem Abwärme- oder Kältenutzung, Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen, Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, und Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen, investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise Quartierslösungen, intelligente Energienetze (SmartGrids) und grüne Gewerbegebiete, sowie Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Eine Vollfinanzierung ist ausgeschlossen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern (auch Genossenschaften und Contracting-Unternehmen), kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände in Mecklenburg-Vorpommern, wenn die Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft, sowie Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinwohlorientierte Gesellschaften, wenn die Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Investitionsvorhaben können gefördert werden, wenn Sie das Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen, die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 EUR (bei Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen mindestens 2.000 EUR) betragen, Sie über die notwendigen Rechte und Genehmigungen verfügen und Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigte oder Nutzungsberechtigter des Projektstandorts sind, die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist.

Beachten Sie bitte, dass die Amortisationszeit Ihres Vorhabens nicht unter 5 Jahren liegen darf.

Die Zweckbindungsfrist beträgt mindestens 5 Jahre.

Sie müssen nachweisen, dass Sie andere in Frage kommende Fördermöglichkeiten (beispielsweise der Europäischen Union, Bundesförderungen und spezifische Landesförderungen) ausgeschöpft haben.

Nicht gefördert werden Angehörige der Freien Berufe und Unternehmen, die im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms zuwendungsfähig sind, Unternehmen in Schwierigkeiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der wirtschaftlichen Tätigkeit,Rechte und Genehmigungen,Finanzierungsnachweis

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen

Wer kann Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen beantragen?

Unternehmen, wirtschaftlich tätige Vereine, öffentliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen?

Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Zuwendungen für bauliche Maßnahmen zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen
  • → Zuwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen an leerstehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen
  • → Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 20.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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