Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Unternehmen, wirtschaftlich tätige Vereine oder öffentliche Einrichtungen können Zuschüsse zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, wirtschaftlich tätige Vereine, öffentliche Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern (auch Genossenschaften und Contracting-Unternehmen), kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände in Mecklenburg-Vorpommern, wenn die Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft, sowie Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinwohlorientierte Gesellschaften, wenn die Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Investitionsvorhaben können gefördert werden, wenn Sie das Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen, die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 EUR (bei Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen mindestens 2.000 EUR) betragen, Sie über die notwendigen Rechte und Genehmigungen verfügen und Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigte oder Nutzungsberechtigter des Projektstandorts sind, die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist.
Beachten Sie bitte, dass die Amortisationszeit Ihres Vorhabens nicht unter 5 Jahren liegen darf.
Die Zweckbindungsfrist beträgt mindestens 5 Jahre.
Sie müssen nachweisen, dass Sie andere in Frage kommende Fördermöglichkeiten (beispielsweise der Europäischen Union, Bundesförderungen und spezifische Landesförderungen) ausgeschöpft haben.
Nicht gefördert werden Angehörige der Freien Berufe und Unternehmen, die im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms zuwendungsfähig sind, Unternehmen in Schwierigkeiten.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der wirtschaftlichen Tätigkeit,Rechte und Genehmigungen,Finanzierungsnachweis
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen
Wer kann Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen beantragen?
Unternehmen, wirtschaftlich tätige Vereine, öffentliche Einrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen?
Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Wer ist Fördergeber von Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen?
Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 20.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern