Klimaschutzförderung für Unternehmen – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung für Unternehmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen durch Investitionen in den technischen Klimaschutz.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, einschließlich Genossenschaften, Dienstleistungsunternehmen, kommunale Zweckverbände und gemeinwohlorientierte Gesellschaften..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000 €.
Frist und Status
Anträge sind formgebunden vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss in M-V durchgeführt werden, die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 EUR betragen, der Vorhabenstandort muss im Eigentum des Antragstellers sein oder eine Nutzungsberechtigung vorliegen, erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen, die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein, das Vorhaben darf nicht vor dem Datum der schriftlichen Bestätigung des Antragseingangs begonnen werden, die Amortisationszeit des Vorhabens muss grundsätzlich fünf Jahre überschreiten.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis der zuwendungsfähigen Ausgaben,Genehmigungen für das Vorhaben
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Klimaschutzförderung für Unternehmen
Wer kann Klimaschutzförderung für Unternehmen beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, einschließlich Genossenschaften, Dienstleistungsunternehmen, kommunale Zweckverbände und gemeinwohlorientierte Gesellschaften.
Wie hoch ist die Förderung bei Klimaschutzförderung für Unternehmen?
Förderbetrag: ab 2.000 €. Förderquote: 30 %.
Bis wann kann man Klimaschutzförderung für Unternehmen beantragen?
Anträge sind formgebunden vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Klimaschutzförderung für Unternehmen?
Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 2.000 €
- Förderquote
- 30 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern