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Antrag möglichZuschuss

Klimaschutzförderung für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können durch Investitionen in den technischen Klimaschutz eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen erreichen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts, Vereine, Verbände und Stiftungen.

Was wird gefördert?

Diese Förderrichtlinie unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bei der nachhaltigen Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % durch Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung. Die Förderung erfolgt durch Zuwendungen für verschiedene investive Vorhaben, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, wobei die Förderhöhe je nach Fördertatbestand zwischen 30 % und 70 % liegen kann.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden, die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 EUR betragen, und die erforderlichen Genehmigungen müssen vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis der Genehmigungen,Finanzierungsnachweis

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Klimaschutzförderung für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Häufige Fragen zu Klimaschutzförderung für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern

Wer kann Klimaschutzförderung für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts, Vereine, Verbände und Stiftungen

Wie hoch ist die Förderung bei Klimaschutzförderung für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern?

Förderbetrag: ab 2.000 €. Förderquote: 30 %.

Bis wann kann man Klimaschutzförderung für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Klimaschutzförderung für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk
  • → Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland
  • → Förderung für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 2.000 €
Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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