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Klimaschutzförderung für Unternehmen – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Förderung für Unternehmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen durch Investitionen in den technischen Klimaschutz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, einschließlich Genossenschaften, Dienstleistungsunternehmen, kommunale Zweckverbände und gemeinwohlorientierte Gesellschaften..

Was wird gefördert?

Unternehmen und anderen wirtschaftlich tätigen Organisationen soll mit dieser Förderrichtlinie die Möglichkeit gegeben werden mittels Investitionen in den technischen Klimaschutz eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen zu erreichen. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V unterstützt mit der Projektförderung eine Steigerung der Energieeffizienz sowie die Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien. Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen durch Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung. Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt (nicht rückzahlbarer Zuschuss).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000 €.

Frist und Status

Anträge sind formgebunden vor Vorhabenbeginn einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss in M-V durchgeführt werden, die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 EUR betragen, der Vorhabenstandort muss im Eigentum des Antragstellers sein oder eine Nutzungsberechtigung vorliegen, erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen, die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein, das Vorhaben darf nicht vor dem Datum der schriftlichen Bestätigung des Antragseingangs begonnen werden, die Amortisationszeit des Vorhabens muss grundsätzlich fünf Jahre überschreiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis der zuwendungsfähigen Ausgaben,Genehmigungen für das Vorhaben

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Häufige Fragen zu Klimaschutzförderung für Unternehmen

Wer kann Klimaschutzförderung für Unternehmen beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, einschließlich Genossenschaften, Dienstleistungsunternehmen, kommunale Zweckverbände und gemeinwohlorientierte Gesellschaften.

Wie hoch ist die Förderung bei Klimaschutzförderung für Unternehmen?

Förderbetrag: ab 2.000 €. Förderquote: 30 %.

Bis wann kann man Klimaschutzförderung für Unternehmen beantragen?

Anträge sind formgebunden vor Vorhabenbeginn einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Klimaschutzförderung für Unternehmen?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 2.000 €
Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern