Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können durch Investitionen in den technischen Klimaschutz eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen erreichen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts, Vereine, Verbände und Stiftungen.
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000 €.
Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V.
Das Vorhaben muss in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden, die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 EUR betragen, und die erforderlichen Genehmigungen müssen vorliegen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts, Vereine, Verbände und Stiftungen
Förderbetrag: ab 2.000 €. Förderquote: 30 %.
Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V. Quelle: lfi_mv.
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