Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung von Investitionen in den technischen Klimaschutz zur Verringerung von Treibhausgasemissionen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, Kirchen, Vereine, Verbände, Stiftungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss in M-V durchgeführt werden, die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 EUR betragen, der Vorhabenstandort muss im Eigentum des Antragstellers sein oder eine Nutzungsberechtigung vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis der Genehmigungen,Finanzierungsnachweis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen
Wer kann Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen beantragen?
Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, Kirchen, Vereine, Verbände, Stiftungen
Wie hoch ist die Förderung bei Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen?
Förderbetrag: ab 2.000 €. Förderquote: 25 %.
Bis wann kann man Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen beantragen?
Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen?
Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 2.000 €
- Förderquote
- 25 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern