Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung von Klimaschutzprojekten zur Verringerung von Treibhausgasemissionen in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Landesverbände, Kirchen, Religionsgemeinschaften, Vereine, Verbände und Stiftungen..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000 €.
Frist und Status
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss in M-V durchgeführt werden, die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 EUR betragen, der Vorhabenstandort muss im Eigentum des Antragstellers sein oder eine Nutzungsberechtigung vorliegen, erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen, die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein, das Vorhaben darf nicht vor dem Datum der schriftlichen Bestätigung des Antragsbeginns begonnen werden, die Amortisationszeit muss grundsätzlich fünf Jahre übersteigen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis der Genehmigungen,Finanzierungsnachweis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen
Wer kann Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen beantragen?
Kommunen, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Landesverbände, Kirchen, Religionsgemeinschaften, Vereine, Verbände und Stiftungen.
Wie hoch ist die Förderung bei Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen?
Förderbetrag: ab 2.000 €. Förderquote: 25 %.
Bis wann kann man Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen beantragen?
Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen?
Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 2.000 €
- Förderquote
- 25 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern