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Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung von Klimaschutzprojekten zur Verringerung von Treibhausgasemissionen in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Landesverbände, Kirchen, Religionsgemeinschaften, Vereine, Verbände und Stiftungen..

Was wird gefördert?

Kommunen und anderen nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen soll mit dieser Förderrichtlinie die Möglichkeit gegeben werden, mittels Investitionen in den technischen Klimaschutz eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen zu erreichen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit der Projektförderung eine Steigerung der Energieeffizienz sowie die Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien. Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen durch Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss in M-V durchgeführt werden, die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 EUR betragen, der Vorhabenstandort muss im Eigentum des Antragstellers sein oder eine Nutzungsberechtigung vorliegen, erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen, die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein, das Vorhaben darf nicht vor dem Datum der schriftlichen Bestätigung des Antragsbeginns begonnen werden, die Amortisationszeit muss grundsätzlich fünf Jahre übersteigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis der Genehmigungen,Finanzierungsnachweis

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Häufige Fragen zu Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen

Wer kann Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen beantragen?

Kommunen, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Landesverbände, Kirchen, Religionsgemeinschaften, Vereine, Verbände und Stiftungen.

Wie hoch ist die Förderung bei Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen?

Förderbetrag: ab 2.000 €. Förderquote: 25 %.

Bis wann kann man Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen beantragen?

Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 2.000 €
Förderquote
25 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern