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Antrag möglichZuschuss

Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Förderung von Investitionen in den technischen Klimaschutz zur Verringerung von Treibhausgasemissionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, Kirchen, Vereine, Verbände und Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Die Förderrichtlinie ermöglicht es Kommunen und anderen nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen, durch Investitionen in den technischen Klimaschutz eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % zu erreichen. Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie die Entwicklung oder Errichtung intelligenter Energiesysteme und Energiespeicherung. Die Förderung erfolgt durch Zuwendungen, die je nach Fördertatbestand zwischen 25 % und 60 % betragen können, mit der Möglichkeit einer Erhöhung bis maximal 70 % durch Boni.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000 €.

Frist und Status

Anträge sind formgebunden vor Vorhabenbeginn einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss in M-V durchgeführt werden, die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 EUR betragen, der Vorhabenstandort muss im Eigentum des Antragstellers sein oder eine Nutzungsberechtigung vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis der Genehmigungen,Finanzierungsnachweis

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Häufige Fragen zu Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen

Wer kann Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen beantragen?

Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, Kirchen, Vereine, Verbände und Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist die Förderung bei Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen?

Förderbetrag: ab 2.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen beantragen?

Anträge sind formgebunden vor Vorhabenbeginn einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland
  • → Förderung für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
  • → MV innoPRO

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 2.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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