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Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von Investitionen in den technischen Klimaschutz zur Verringerung von Treibhausgasemissionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, Kirchen, Vereine, Verbände, Stiftungen.

Was wird gefördert?

Diese Förderrichtlinie ermöglicht es Kommunen und anderen nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen, durch Investitionen in den technischen Klimaschutz eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % zu erreichen. Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie die Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung. Die Förderung erfolgt durch Zuwendungen, die je nach Fördertatbestand zwischen 25 % und 70 % betragen können.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss in M-V durchgeführt werden, die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 EUR betragen, der Vorhabenstandort muss im Eigentum des Antragstellers sein oder eine Nutzungsberechtigung vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis der Genehmigungen,Finanzierungsnachweis

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Häufige Fragen zu Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen

Wer kann Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen beantragen?

Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, Kirchen, Vereine, Verbände, Stiftungen

Wie hoch ist die Förderung bei Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen?

Förderbetrag: ab 2.000 €. Förderquote: 25 %.

Bis wann kann man Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen beantragen?

Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 2.000 €
Förderquote
25 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern