Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Förderung von Investitionen in den technischen Klimaschutz zur Verringerung von Treibhausgasemissionen.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, Kirchen, Vereine, Verbände und Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000 €.
Anträge sind formgebunden vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V.
Das Vorhaben muss in M-V durchgeführt werden, die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 EUR betragen, der Vorhabenstandort muss im Eigentum des Antragstellers sein oder eine Nutzungsberechtigung vorliegen.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, Kirchen, Vereine, Verbände und Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag: ab 2.000 €. Förderquote: 60 %.
Anträge sind formgebunden vor Vorhabenbeginn einzureichen.
Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V. Quelle: lfi_mv.
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