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Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude - Kommunen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Förderung für den klimafreundlichen Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden für Kommunen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK unterstützt Kommunen beim klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Ziel ist es, nachhaltige Bauprojekte zu fördern und die Lebensqualität in den Kommunen zu verbessern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude - Kommunen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude - Kommunen

Wer kann Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude - Kommunen beantragen?

Kommunen

Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude - Kommunen?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen