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Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung für den klimafreundlichen Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK unterstützt Kommunen beim klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Ziel ist es, nachhaltige Bauprojekte zu fördern und die Entwicklung umweltfreundlicher Infrastrukturen zu unterstützen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

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Häufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude

Wer kann Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude beantragen?

Kommunen

Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen