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Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude - Kommunen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW Bankengruppe

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Förderung von zinsgünstigen Krediten für den Neubau oder Ersterwerb klimafreundlicher Gebäude in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Kommunale Gebietskörperschaften können zinsgünstige Kredite für den Neubau oder den Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden, Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden in Deutschland erhalten. Die Förderung umfasst verschiedene Stufen und Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um die Zuschüsse zu erhalten.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.

Voraussetzungen

Das Gebäude muss nach Fertigstellung den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen und eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren einhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag bei der KfW Bankengruppe,Nachweise zur Umwelt- und Sozialverträglichkeit,Einbindung eines Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste

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Häufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude - Kommunen

Wer kann Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude - Kommunen beantragen?

kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände

Bis wann kann man Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude - Kommunen beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude - Kommunen?

Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.

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Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit