Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Förderung von zinsgünstigen Krediten für den Neubau oder Ersterwerb klimafreundlicher Gebäude in Deutschland.
Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Das Gebäude muss nach Fertigstellung den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen und eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren einhalten.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude - Kommunen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenkommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.
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