VeröffentlichtZuschuss
Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung für den klimafreundlichen Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Was wird gefördert?
Die NRW.BANK unterstützt Kommunen beim klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Ziel ist es, nachhaltige Bauprojekte zu fördern und die Entwicklung umweltfreundlicher Infrastrukturen zu unterstützen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude
Wer kann Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude beantragen?
Kommunen
Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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