Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Förderung von zinsgünstigen Krediten für den Neubau oder Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude in Deutschland.
Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, Wohneigentumsgemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 700.000 € – 10.000.000 €.
Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Das Wohngebäude muss nach Fertigstellung den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen und die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren.
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Jetzt Projekt prüfennatürliche Personen, Wohneigentumsgemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften
Förderbetrag: 700.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.
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