Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Förderkredit für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungseigentumsgemeinschaften, soziale Organisationen und Vereine..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Frist und Status
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Die Antragsteller müssen die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 oder 40 erfüllen und eine gültige Baugenehmigung vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
- Baugenehmigung,Nachweis der Energieeffizienz
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
Wer kann Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude beantragen?
Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungseigentumsgemeinschaften, soziale Organisationen und Vereine.
Wie hoch ist die Förderung bei Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude?
Förderbetrag: bis 150.000 €.
Bis wann kann man Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude beantragen?
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln.
Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit