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Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 36 Tagen
Förderkredit für den klimafreundlichen Neubau von Nichtwohngebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen und Unternehmen.
Was wird gefördert?
Der Förderkredit 'Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude' unterstützt Vorhaben zur Errichtung von Nichtwohngebäuden, die klimafreundlich gestaltet sind. Der Kredit kann für verschiedene Baukosten, einschließlich Nebenkosten, verwendet werden.
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
Wer kann Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude beantragen?
Privatpersonen und Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude?
Förderbetrag: bis 100.000 €.
Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit