Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: September 2026 · Geprüft vor 82 Tagen
Förderkredit für den klimafreundlichen Neubau von Nichtwohngebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen und Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
Wer kann Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude beantragen?
Privatpersonen und Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude?
Förderbetrag: bis 100.000 €.
Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit