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Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 36 Tagen

Förderkredit für den klimafreundlichen Neubau von Nichtwohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen und Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Förderkredit 'Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude' unterstützt Vorhaben zur Errichtung von Nichtwohngebäuden, die klimafreundlich gestaltet sind. Der Kredit kann für verschiedene Baukosten, einschließlich Nebenkosten, verwendet werden.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

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Häufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

Wer kann Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude beantragen?

Privatpersonen und Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude?

Förderbetrag: bis 100.000 €.

Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit