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Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Förderkredit für den Neubau und Erstkauf klima­freundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, soziale Organisationen und Vereine.

Was wird gefördert?

Die KfW fördert den Neubau und den Erstkauf klima­freundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland. Gefördert werden die Stufen Effizienzgebäude 55 und Effizienzgebäude 40, die bestimmte Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit erfüllen. Die Förderung umfasst auch die Planung und Bau­begleitung durch Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Das Gebäude muss die Anforderungen an ein Effizienzgebäude-Stufe 55 oder 40 erfüllen und darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.

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Häufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)

Wer kann Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, soziale Organisationen und Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €.

Bis wann kann man Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) beantragen?

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit