Fördergeber: KfW
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Förderkredit für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, soziale Organisationen und Vereine.
Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Das Gebäude muss die Anforderungen an ein Effizienzgebäude-Stufe 55 oder 40 erfüllen und darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, soziale Organisationen und Vereine
Förderbetrag: bis 10.000.000 €.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
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