Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Förderkredit für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, soziale Organisationen und Vereine.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Frist und Status
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Das Gebäude muss die Anforderungen an ein Effizienzgebäude-Stufe 55 oder 40 erfüllen und darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)
Wer kann Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) beantragen?
Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, soziale Organisationen und Vereine
Wie hoch ist die Förderung bei Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)?
Förderbetrag: bis 10.000.000 €.
Bis wann kann man Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) beantragen?
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit