VeröffentlichtDarlehen

Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Förderkredit für den Neubau und Erstkauf klima­freundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, soziale Organisationen und Vereine.

Was wird gefördert?

Die KfW fördert den Neubau und den Erstkauf klima­freundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland. Gefördert werden die Stufen Effizienzgebäude 55 und Effizienzgebäude 40, die bestimmte Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit erfüllen. Die Förderung umfasst auch die Planung und Bau­begleitung durch Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Das Gebäude muss die Anforderungen an ein Effizienzgebäude-Stufe 55 oder 40 erfüllen und darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)

Wer kann Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, soziale Organisationen und Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €.

Bis wann kann man Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) beantragen?

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit