Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Förderung von zinsgünstigen Krediten für den Neubau oder Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, Einzelunternehmer, Körperschaften, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 700.000 € – 10.000.000 €.
Frist und Status
Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Voraussetzungen
Das Nichtwohngebäude muss den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen und die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren ist einzuhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweise über die Einhaltung der Anforderungen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
Wer kann Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude beantragen?
natürliche Personen, Einzelunternehmer, Körperschaften, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude?
Förderbetrag: 700.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude beantragen?
Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude?
Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 700.000 € – 10.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit