Klimafreundlicher Neubau – Kommunen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Zuschuss für Kommunen beim Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Gebäude.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 10 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Antragseingang bei der KfW bis spätestens 31.12.2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Die Förderung gilt für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude, die bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau – Kommunen
Wer kann Klimafreundlicher Neubau – Kommunen beantragen?
Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände.
Wie hoch ist die Förderung bei Klimafreundlicher Neubau – Kommunen?
Förderquote: 10 %.
Bis wann kann man Klimafreundlicher Neubau – Kommunen beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Antragseingang bei der KfW bis spätestens 31.12.2026.
Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau – Kommunen?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 10 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- Bundesweit