Fördergeber: KfW
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Bundesförderung für effiziente Gebäude zur Unterstützung von Kommunen beim Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Gebäude.
Antragsberechtigt sind: Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände.
Die Förderquote beträgt 10 %.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Die Gebäude müssen die Anforderungen an Effizienzhaus 55 oder Effizienzgebäude 55 erfüllen und dürfen nicht mit Öl oder Gas beheizt werden.
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Jetzt Projekt prüfenKommunen, kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände
Förderquote: 10 %.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
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