VeröffentlichtZuschuss

Klimafreundlicher Neubau – Kommunen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Zuschuss für Kommunen beim Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Gebäude.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände..

Was wird gefördert?

Die KfW fördert Kommunen beim Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment. Der Zuschuss beträgt bis zu 10 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und endet spätestens zum 31.12.2026.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 10 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Antragseingang bei der KfW bis spätestens 31.12.2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Die Förderung gilt für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude, die bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen.

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Häufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau – Kommunen

Wer kann Klimafreundlicher Neubau – Kommunen beantragen?

Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände.

Wie hoch ist die Förderung bei Klimafreundlicher Neubau – Kommunen?

Förderquote: 10 %.

Bis wann kann man Klimafreundlicher Neubau – Kommunen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Antragseingang bei der KfW bis spätestens 31.12.2026.

Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau – Kommunen?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
10 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit