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Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: September 2026 · Geprüft vor 35 Tagen

Bundesförderung für effiziente Gebäude zur Unterstützung von Kommunen beim Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Gebäude.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände.

Was wird gefördert?

Die Förderung unterstützt Kommunen beim Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment. Zuschüsse von bis zu 10 % der förderfähigen Kosten sind möglich. Die Förderung gilt für Gebäude, die die Anforderungen an Effizienzhaus 55 oder Effizienzgebäude 55 erfüllen und nicht mit Öl oder Gas beheizt werden. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 10 %.

Frist und Status

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Die Gebäude müssen die Anforderungen an Effizienzhaus 55 oder Effizienzgebäude 55 erfüllen und dürfen nicht mit Öl oder Gas beheizt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Baugenehmigung,Nachhaltigkeitszertifikat

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Häufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499)

Wer kann Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499) beantragen?

Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499)?

Förderquote: 10 %.

Bis wann kann man Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499) beantragen?

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

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Auf einen Blick

Förderquote
10 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit