Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: September 2026 · Geprüft vor 35 Tagen
Bundesförderung für effiziente Gebäude zur Unterstützung von Kommunen beim Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Gebäude.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 10 %.
Frist und Status
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Die Gebäude müssen die Anforderungen an Effizienzhaus 55 oder Effizienzgebäude 55 erfüllen und dürfen nicht mit Öl oder Gas beheizt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Baugenehmigung,Nachhaltigkeitszertifikat
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499)
Wer kann Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499) beantragen?
Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände
Wie hoch ist die Förderung bei Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499)?
Förderquote: 10 %.
Bis wann kann man Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499) beantragen?
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499)?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 10 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit