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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Förderkredit für den klimafreundlichen Neubau und Erstkauf von Nichtwohngebäuden in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen, freiberuflich Tätige, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Die Förderung unterstützt den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude, die bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen. Gefördert werden Planung, Baubegleitung und Erstellung von Lebenszyklusanalyse durch Experten für Energieeffizienz. Der Kreditbetrag kann bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 5 Mio. Euro pro Vorhaben betragen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.

Frist und Status

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz.

Erforderliche Unterlagen

  • gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA),gewerbliche Bestätigung nach Durchführung (gBnD)

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude beantragen?

Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen, freiberuflich Tätige, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude?

Förderbetrag: bis 5.000.000 €.

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude beantragen?

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit