Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Körperschaften, gemeinnützige Organisationen.
Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Die Förderung gilt für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude, die die Effizienzgebäude-Stufe 55 erreichen.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Einzelunternehmer/innen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Körperschaften, gemeinnützige Organisationen
Förderbetrag: bis 5.000.000 €.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: kfw.
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