Fördergeber: KfW
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen
Die KfW unterstützt den Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden in Deutschland.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Das Gebäude muss die Effizienzgebäude-Stufe 55 erreichen und die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PREMIUM erfüllen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Nichtwohngebäude zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Einzelunternehmer/innen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen
Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.
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