Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Nichtwohngebäude – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die KfW unterstützt den Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Das Gebäude muss die Effizienzgebäude-Stufe 55 erreichen und die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PREMIUM erfüllen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag bei der Hausbank,Nachweis der technischen Mindestanforderungen
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Nichtwohngebäude zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Nichtwohngebäude
Wer kann Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Nichtwohngebäude beantragen?
Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Nichtwohngebäude?
Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Nichtwohngebäude?
Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit