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Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Förderung für den klimafreundlichen Neubau und Erstkauf von Wohngebäuden im Niedrigpreissegment.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Wohnungs-eigentümergemeinschaften, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Die KfW fördert den Neubau und den Erstkauf klima- und flächenfreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Gefördert wird die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment“. Die Förderung umfasst Kredite bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit, mit besonders günstigen Zinssätzen und der Möglichkeit zur Förderung von Nebenkosten.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln und erfordert die Bestätigung durch einen Experten für Energieeffizienz.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung zum Antrag

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Häufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296)

Wer kann Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296) beantragen?

Privatpersonen, Wohnungs-eigentümergemeinschaften, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296)?

Förderbetrag: bis 100.000 €.

Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit