Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung für den klimafreundlichen Neubau und Erstkauf von Wohngebäuden im Niedrigpreissegment.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen.
Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Die geförderten Wohngebäude müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen, darunter die Effizienzhaus-Stufe 55.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen
Förderbetrag: bis 100.000 €.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: kfw.
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