Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung für den klimafreundlichen Neubau und Erstkauf von Wohngebäuden im Niedrigpreissegment.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Frist und Status
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Voraussetzungen
Die geförderten Wohngebäude müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen und klimafreundlich sein.
Erforderliche Unterlagen
- Bestätigung zum Antrag von einem Experten für Energieeffizienz
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment beantragen?
Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment?
Förderbetrag: bis 100.000 €.
Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment beantragen?
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln.
Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit