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Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung zur Anpassung an den Klimawandel in sozialen Einrichtungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Soziale Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt soziale Einrichtungen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung. Ziel ist es, die Resilienz dieser Einrichtungen gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu erhöhen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Wer kann Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen beantragen?

Soziale Einrichtungen

Wer ist Fördergeber von Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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