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Antrag möglichZuschuss

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 29 Tagen

Zuschüsse für Maßnahmen in sozialen Einrichtungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, Vereine, Verbände und Unternehmen des Privatrechts, die gemeinnützig sind..

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen in sozialen Einrichtungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in folgenden Förderschwerpunkten finanzieren: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise, Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten sowie übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, wobei juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zu 80% und finanzschwache Kommunen sowie juristische Personen des privaten Rechts bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erhalten können.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.

Frist und Status

Anträge können innerhalb von bestimmten Zeitfenstern eingereicht werden, die im Internet bekanntgegeben werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Tätigkeit muss einen Bezug zu vulnerablen Personengruppen haben, es handelt sich um freiwillige investive Maßnahmen, ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten müssen vorhanden sein, die Zweckbindungsfrist muss eingehalten werden, die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme muss nachgewiesen werden, die Maßnahmen müssen den baulichen und technischen Anforderungen entsprechen und das Projekt darf noch nicht begonnen haben.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Wer kann Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen beantragen?

Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, Vereine, Verbände und Unternehmen des Privatrechts, die gemeinnützig sind.

Wie hoch ist die Förderung bei Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen?

Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen beantragen?

Anträge können innerhalb von bestimmten Zeitfenstern eingereicht werden, die im Internet bekanntgegeben werden.

Wer ist Fördergeber von Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen?

Fördergeber ist Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → FONA-Strategie für Forschung und Innovation
  • → KfW-Umweltprogramm
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 500.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit

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