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Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Förderung von Einstiegshilfen in neue Maßnahmen und Partnerschaften der kommunalen Entwicklungspolitik.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik unterstützt Kommunen und Verbände bei der Initiierung neuer Projekte und Partnerschaften im Bereich der kommunalen Entwicklungspolitik. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und deckt verschiedene Förderbereiche wie Außenwirtschaft, Aus- & Weiterbildung, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Frauenförderung, Gesundheit & Soziales, Infrastruktur, Regionalförderung, Smart Cities & Regionen, Städtebau & Stadterneuerung, Umwelt- & Naturschutz sowie Wohnungsbau & Modernisierung ab.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 15. Oktober 2026. Förderanträge für eine Projektdurchführung im Jahr 2026 können bis spätestens 15.10.2026 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmz_kleinprojektefonds“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik

Wer kann Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik beantragen?

Kommune, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 15. Oktober 2026. Förderanträge für eine Projektdurchführung im Jahr 2026 können bis spätestens 15.10.2026 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik?

Fördergeber ist Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik zur Gruppe „bmz_kleinprojektefonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
15. Oktober 2026
Förderregion
bundesweit