Fördergeber: WIBank
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung von Kläranlagen im Zusammenhang mit der Einleitung von Abwasser.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände.
Die Förderquote beträgt 60 %.
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Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Die Maßnahme muss zur Erreichung der Ziele der Förderrichtlinie erforderlich sein und mit der zuständigen Wasserbehörde abgestimmt werden.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände
Förderquote: 60 %.
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Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
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