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Kläranlagenverbesserung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: WIBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung von Kläranlagen im Zusammenhang mit der Einleitung von Abwasser.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände.
Was wird gefördert?
Die Förderung zielt auf die Umsetzung von Maßnahmen, die die Einleitung von Abwasser betreffen und dem Ziel der Erreichung bzw. der Erhaltung des guten ökologischen Zustandes von oberirdischen Gewässern dienen. Gefördert werden unter anderem die Ertüchtigung und der Ausbau von kommunalen Kläranlagen sowie Maßnahmen zur Phosphor- und Stickstoffelimination. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuwendungen im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Die Maßnahme muss zur Erreichung der Ziele der Förderrichtlinie erforderlich sein und mit der zuständigen Wasserbehörde abgestimmt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Entwurfsplanung,Kostenberechnung nach DIN 276-1
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kläranlagenverbesserung
Wer kann Kläranlagenverbesserung beantragen?
Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände
Wie hoch ist die Förderung bei Kläranlagenverbesserung?
Förderquote: 40 %.
Wer ist Fördergeber von Kläranlagenverbesserung?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit