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Kirchensanierung – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Stand: August 2026 · Geprüft vor 41 Tagen

Förderung von Baumaßnahmen im Bereich Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Was wird gefördert?

Das Programm zur Kirchensanierung unterstützt Baumaßnahmen in Kirchen und Religionsgemeinschaften. Es bietet die Möglichkeit, finanzielle Zuwendungen für notwendige Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten zu beantragen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Kirchensanierung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Kirchensanierung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Kirchensanierung

Wer kann Kirchensanierung beantragen?

Kirchen und Religionsgemeinschaften

Wer ist Fördergeber von Kirchensanierung?

Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Quelle: mwfk_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg