Kirchensanierung – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Stand: August 2026 · Geprüft vor 41 Tagen
Förderung von Baumaßnahmen im Bereich Kirchen und Religionsgemeinschaften.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kirchen und Religionsgemeinschaften.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kirchensanierung
Wer kann Kirchensanierung beantragen?
Kirchen und Religionsgemeinschaften
Wer ist Fördergeber von Kirchensanierung?
Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Quelle: mwfk_brandenburg.
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