Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“ – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: MV Filmförderung GmbH
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Förderung für Kinobetreiber zur Modernisierung von Kinos in Mecklenburg-Vorpommern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: MV Filmförderung GmbH.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen, die mit oder an mindestens einer in Mecklenburg-Vorpommern gelegenen Kinospielstätte einen Kinobetrieb sicherstellen.
Es müssen bestimmte ökologische Investitionsalternativen gewählt werden und mindestens eines von vier Kriterien erfüllt sein.
Erforderliche Unterlagen
- Beratung vor Antragstellung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“
Wer kann Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“ beantragen?
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“?
Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“ beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Wer ist Fördergeber von Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“?
Fördergeber ist MV Filmförderung GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern