Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“ – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: MV Filmförderung GmbH
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie als Betreiber eines oder mehrerer Kinos Investitionen zur Modernisierung der Kinos planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: MV Filmförderung GmbH.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen, die mit oder an mindestens einer in Mecklenburg-Vorpommern gelegenen Kinospielstätte einen Kinobetrieb sicherstellen und bei Auszahlung der Förderung eine inländische Betriebsstätte oder einen inländischen Wohn- oder Geschäftssitz haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei der Umsetzung der Maßnahmen müssen Sie vorrangig ökologische Investitionsalternativen wählen (wiederverwendbare Materialien und Ausstattung, möglichst geringer Energie- und Ressourcenverbrauch et cetera).
Als Antragsteller müssen Sie mindestens eines der 4 folgenden Kriterien erfüllen: prämierte Auszeichnung mit dem Kinokulturpreis in Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre vor dem Jahr der Antragstellung, Lage der Abspielstätte in einer Gemeinde mit maximal 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, Engagement für Nachwuchs/Kinder oder Besucheranteil von durchschnittlich mindestens 40 Prozent für deutsche und europäische Filme oder ein Programmanteil von durchschnittlich mindestens 40 Prozent deutscher und europäischer Filme in den letzten 3 Kalenderjahren vor dem Jahr der Antragstellung.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.
Erforderliche Unterlagen
- Beratung vor Antragstellung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“
Wer kann Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“ beantragen?
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“?
Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“ beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Wer ist Fördergeber von Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“?
Fördergeber ist MV Filmförderung GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern