Fördergeber: MV Filmförderung GmbH
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie als Betreiber eines oder mehrerer Kinos Investitionen zur Modernisierung der Kinos planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Fördergeber und Antragstelle: MV Filmförderung GmbH.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen, die mit oder an mindestens einer in Mecklenburg-Vorpommern gelegenen Kinospielstätte einen Kinobetrieb sicherstellen und bei Auszahlung der Förderung eine inländische Betriebsstätte oder einen inländischen Wohn- oder Geschäftssitz haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei der Umsetzung der Maßnahmen müssen Sie vorrangig ökologische Investitionsalternativen wählen (wiederverwendbare Materialien und Ausstattung, möglichst geringer Energie- und Ressourcenverbrauch et cetera).
Als Antragsteller müssen Sie mindestens eines der 4 folgenden Kriterien erfüllen: prämierte Auszeichnung mit dem Kinokulturpreis in Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre vor dem Jahr der Antragstellung, Lage der Abspielstätte in einer Gemeinde mit maximal 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, Engagement für Nachwuchs/Kinder oder Besucheranteil von durchschnittlich mindestens 40 Prozent für deutsche und europäische Filme oder ein Programmanteil von durchschnittlich mindestens 40 Prozent deutscher und europäischer Filme in den letzten 3 Kalenderjahren vor dem Jahr der Antragstellung.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 80 %.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Fördergeber ist MV Filmförderung GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.
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