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Kindernothilfefonds – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Deutsches Kinderhilfswerk

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Der Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes bietet Unterstützung für Familien in Notsituationen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Familien, Alleinerziehende, Einzelpersonen, Initiativen, Vereine.

Was wird gefördert?

Anträge können grundsätzlich alle Familien stellen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Besonders förderungswürdig sind dabei Familien mit zwei und mehr Kindern sowie Alleinerziehende mit einem und mehr Kindern. Das Alter der Kinder sollte nicht über 18 Jahren liegen. Nur in Ausnahmefällen können auch ältere Kinder Hilfe erhalten, wenn sie sich in einer beruflichen Ausbildung ohne Einkommen befinden und einen eigenen Haushalt haben. Hilfe erhalten Kinder solcher Familien, die sich in einer unverschuldeten, nahezu ausweglosen Notsituation befinden, hervorgerufen durch Todesfälle innerhalb der Familie, andauernde Arbeitslosigkeit der Eltern, drohende Obdachlosigkeit oder Stromsperre, Unfall oder schwere Krankheiten. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die hilfesuchenden Familien im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereit sind, selbst zur Problemlösung beizutragen, keine gesetzlichen Hilfen greifen, das Bruttofamilieneinkommen unter der Einkommensgrenze liegt und der Antrag von einer Beratungsstelle unterstützt wird.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Deutsches Kinderhilfswerk.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „dkhw_kindernothilfefonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Anträge können von Familien gestellt werden, die in Deutschland wohnen und sich in einer unverschuldeten Notsituation befinden.

Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, darunter die Unterstützung durch eine Beratungsstelle.

Nicht förderfähig

  • Keine gesetzlichen Hilfen dürfen greifen
  • das Bruttofamilieneinkommen muss unter der Einkommensgrenze liegen.

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Häufige Fragen zu Kindernothilfefonds

Wer kann Kindernothilfefonds beantragen?

Familien, Alleinerziehende, Einzelpersonen, Initiativen, Vereine

Bis wann kann man Kindernothilfefonds beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Kindernothilfefonds?

Fördergeber ist Deutsches Kinderhilfswerk. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Kindernothilfefonds mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Kindernothilfefonds zur Gruppe „dkhw_kindernothilfefonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit