Kindernothilfefonds – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Deutsches Kinderhilfswerk
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Der Kindernothilfefonds bietet Einzelfallhilfe für Familien in Deutschland in Notsituationen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Familien in Deutschland, insbesondere mit mehreren Kindern oder Alleinerziehende.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Deutsches Kinderhilfswerk.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „dkhw_kindernothilfefonds“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Familien mit Wohnsitz in Deutschland, die sich in einer unverschuldeten Notsituation befinden und deren Antrag von einer Beratungsstelle unterstützt wird.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Kindernothilfefonds"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Kindernothilfefonds zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Kindernothilfefonds
Wer kann Kindernothilfefonds beantragen?
Familien in Deutschland, insbesondere mit mehreren Kindern oder Alleinerziehende
Bis wann kann man Kindernothilfefonds beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Kindernothilfefonds?
Fördergeber ist Deutsches Kinderhilfswerk. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Kindernothilfefonds mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Kindernothilfefonds zur Gruppe „dkhw_kindernothilfefonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Sonstiges
- Förderregion
- Bundesweit