Fördergeber: Aktion Mensch
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 220 Tagen
Um die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, fördert die Aktion Mensch Projekte für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung.
Antragsberechtigt sind: Vereine, Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderung.
Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 50.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. fortlaufend
Fördergeber und Antragstelle: Aktion Mensch.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „aktion_mensch_kinder_jugendlic“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, Bereich Chancengerechtigkeit, Inklusion, Kinder- und Jugendarbeit.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Kinder und Jugendliche stärken zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenVereine, Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderung
Förderbetrag: 10.000 € – 50.000 €. Förderquote: 10 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Aktion Mensch. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Kinder und Jugendliche stärken zur Gruppe „aktion_mensch_kinder_jugendlic". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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