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Kinder und Jugendliche stärken – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Aktion Mensch

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Um die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, fördert die Aktion Mensch Projekte für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderung.

Was wird gefördert?

Die Förderung orientiert sich dabei am lokalen Bedarf sowie an qualitativ überzeugenden Konzepten. Aufbau von Netzwerken: Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie ein Netzwerk planen und/oder aufbauen möchten, um die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen. Dazu können Sie mit lokalen Partnern ein Konzept entwickeln, das Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zusammenbringt. Die Aktion Mensch setzt sich für Inklusion ein. Menschen mit und ohne Behinderung sollen in allen Bereichen des Lebens ganz selbstverständlich zusammenleben. Die Aktion Mensch unterstützt kleine, mittlere und große Projekte aus allen Lebensbereichen, die sich für Inklusion einsetzen. Dafür bietet sie eine Vielzahl an Förderprogrammen mit unterschiedlichen Konditionen. Zielgruppen können Menschen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 50.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. fortlaufend

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Aktion Mensch.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „aktion_mensch_kinder_jugendlic". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, Bereich Chancengerechtigkeit, Inklusion, Kinder- und Jugendarbeit.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Kinder und Jugendliche stärken zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Kinder und Jugendliche stärken

Wer kann Kinder und Jugendliche stärken beantragen?

Vereine, Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderung

Wie hoch ist die Förderung bei Kinder und Jugendliche stärken?

Förderbetrag: 10.000 € – 50.000 €. Förderquote: 10 %.

Bis wann kann man Kinder und Jugendliche stärken beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Kinder und Jugendliche stärken?

Fördergeber ist Aktion Mensch. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Kinder und Jugendliche stärken mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Kinder und Jugendliche stärken zur Gruppe „aktion_mensch_kinder_jugendlic". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 50.000 €
Förderquote
10 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit