Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt/ Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung (LKJ)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Der Kinder- und Jugend-Kultur-Preis Sachsen-Anhalt sucht kreative Köpfe und junge Talente, die ihre Werke in verschiedenen künstlerischen Bereichen einreichen möchten.
Antragsberechtigt sind: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 21 Jahre mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt.
Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 1. April 2027.
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt/ Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung (LKJ).
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Jetzt Projekt prüfenKinder und Jugendliche bis einschließlich 21 Jahre mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt
Förderbetrag: bis 2.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 1. April 2027.
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt/ Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung (LKJ). Quelle: freiwilligen-agentur.de.
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