Förderung genossenschaftlichen Wohnens – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Zinsgünstiger Kredit für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: natürliche Personen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 15 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Frist und Status
Antrag muss vor Erwerb der Genossenschaftsanteile gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Voraussetzungen
Die Genossenschaftswohnung wird ausschließlich durch Sie selbst genutzt.
Ihre Genossenschaftswohnung befindet sich in Deutschland.
Ihre Genossenschaftswohnung erfüllt die Anforderungen an eine Wohneinheit.
Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Unterlagen zur Genossenschaftswohnung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung genossenschaftlichen Wohnens
Wer kann Förderung genossenschaftlichen Wohnens beantragen?
natürliche Personen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung genossenschaftlichen Wohnens?
Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 15 %.
Bis wann kann man Förderung genossenschaftlichen Wohnens beantragen?
Antrag muss vor Erwerb der Genossenschaftsanteile gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung genossenschaftlichen Wohnens?
Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000 €
- Förderquote
- 15 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit