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Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW Bankengruppe

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Banken können langfristige Darlehen zur Vergabe von Exportkrediten erhalten, um der deutschen Exportwirtschaft den Zugang zur Refinanzierung zu erleichtern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kreditinstitute.

Was wird gefördert?

Kreditinstitute mit Zugang zu Finanzkreditdeckungen und Airbusgarantien des Bundes können langfristige Darlehen zur Vergabe von Exportkrediten erhalten. Damit soll der deutschen Exportwirtschaft der Zugang zur langfristigen Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite erleichtert werden. Die Kredite müssen bestimmten Voraussetzungen entsprechen, darunter die Einhaltung der Ausschlussliste und der Sektorleitlinien der KfW. Der Antrag auf KfW-Refinanzierung kann bereits vor Abschluss des Exportkredits gestellt werden und muss spätestens 6 Monate nach Abschluss des Exportkredits bei der KfW eingegangen sein.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.

Voraussetzungen

Die Kredite müssen auf Ausfuhrgeschäfte deutscher Exporteure basieren, die vom Bund als förderungswürdig eingestuft werden.

Weitere Kriterien sind die Einhaltung der Ausschlussliste und der Sektorleitlinien der KfW.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare bei der KfW Bankengruppe

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Häufige Fragen zu Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite

Wer kann Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite beantragen?

Kreditinstitute

Wie hoch ist die Förderung bei Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite?

Förderbetrag: bis 150.000.000 €.

Wer ist Fördergeber von Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite?

Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit