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KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Wenn Sie ein Vorhaben der deutschen Exportwirtschaft finanzieren möchten, kann die KfW Sie mit dem KfW -Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite unterstützen. Die KfW refinanziert Exportkredite, die aufgrund von Liquiditätsengpässen von Banken zu scheitern drohen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die KfW Bankengruppe refinanziert im Rahmen des Programms Exportkredite, die Kreditinstitute den Bestellern deutscher Waren gewähren. Refinanziert werden Exportkredite, die zum Beispiel folgende Kriterien erfüllen: Der Darlehensvertrag zwischen Bank und Endkreditnehmer ist abgeschlossen. Der Vertragsabschluss des zu refinanzierenden Darlehens darf nicht länger als 6 Monate vor Abschluss der Refinanzierungsvereinbarung liegen. Die Restlaufzeit des Darlehens beträgt mindestens 3 Jahre. Die Mindestzinsvorgaben der EU -Kommission sind erfüllt. Der Darlehenszins unterschreitet nicht den nach dem OECD -Konsensus relevanten Mindestzinssatz. Der Besteller ist nicht in der Europäischen Union ansässig. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe der Refinanzierung sowie die Konditionen werden individuell für jeden Kredit in Abhängigkeit von Auszahlungs- und Tilgungsprofil festgelegt. Die Bank kann zwischen variablem und festem Zinssatz entscheiden. Die Refinanzierung erfolgt grundsätzlich in der Währung des zugrunde liegenden Exportdarlehens. Anfragen können Sie an die KfW Bankengruppe richten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_refinanzierung_exportkredi“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle Kreditinstitute mit Zugang zu Finanzkreditdeckungen und Airbusgarantien des Bundes.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite

Wer kann KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite beantragen?

Unternehmen

Bis wann kann man KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite zur Gruppe „kfw_refinanzierung_exportkredi". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit