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KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (Wohngebäude) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderdarlehen für den Neubau oder Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)“. Die Unterstützung der Energiewende und des Umwelt- und Klimaschutzes sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung stehen im Fokus der Förderaktivitäten.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

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Häufige Fragen zu KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (Wohngebäude)

Wer kann KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (Wohngebäude) beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (Wohngebäude)?

Förderbetrag: bis 150.000 €.

Wer ist Fördergeber von KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (Wohngebäude)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit