Förderprogramm für erneuerbare Energien – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW Bank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Das Programm fördert Investitionen in Photovoltaikanlagen, Windkraft- und Biogasanlagen mit zinsgünstigen Krediten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Privatpersonen, gemeinnützige Antragsteller, Freiberufler.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bank.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen mindestens einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm für erneuerbare Energien
Wer kann Förderprogramm für erneuerbare Energien beantragen?
In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Privatpersonen, gemeinnützige Antragsteller, Freiberufler
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm für erneuerbare Energien?
Förderbetrag: bis 150.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm für erneuerbare Energien?
Fördergeber ist KfW Bank. Quelle: sikb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit