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KfW-Programm BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderdarlehen bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit für energetische Sanierung von Wohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das KfW-Programm BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit unterstützt die energetische Sanierung von Wohngebäuden durch Förderdarlehen bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Die Förderung gilt zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung von KfW und/oder BAFA für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen. Ziel ist es, die Energiewende und den Klimaschutz zu fördern sowie nachhaltige Wirtschaftsentwicklung zu unterstützen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 120.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

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Häufige Fragen zu KfW-Programm BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)

Wer kann KfW-Programm BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude) beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei KfW-Programm BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)?

Förderbetrag: bis 120.000 €.

Wer ist Fördergeber von KfW-Programm BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 120.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit