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KfW-Programm BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderdarlehen bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit für energetische Sanierung von Wohngebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Das KfW-Programm BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit unterstützt die energetische Sanierung von Wohngebäuden durch Förderdarlehen bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Die Förderung gilt zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung von KfW und/oder BAFA für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen. Ziel ist es, die Energiewende und den Klimaschutz zu fördern sowie nachhaltige Wirtschaftsentwicklung zu unterstützen.
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 120.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu KfW-Programm BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)
Wer kann KfW-Programm BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude) beantragen?
Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei KfW-Programm BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)?
Förderbetrag: bis 120.000 €.
Wer ist Fördergeber von KfW-Programm BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)?
Fördergeber ist KfW. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 120.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit