KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Förderkredit für den Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland für Unternehmen und Projektgesellschaften.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatwirtschaftliche Unternehmen, kommunale Unternehmen, Projektgesellschaften.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854)
Wer kann KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854) beantragen?
Privatwirtschaftliche Unternehmen, kommunale Unternehmen, Projektgesellschaften
Wie hoch ist die Förderung bei KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854)?
Förderbetrag: bis 30.000.000 €.
Wer ist Fördergeber von KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854)?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 30.000.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit