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KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Förderkredit für den Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland für Unternehmen und Projektgesellschaften.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatwirtschaftliche Unternehmen, kommunale Unternehmen, Projektgesellschaften.

Was wird gefördert?

Mit dem KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur unterstützen wir den Ausbau öffentlicher Glasfasernetze in Deutschland – mit Anschluss direkt in die Wohnung (Fibre to the Home /FTTH) oder ins Haus (Fibre to the Building /FTTB). Wir fördern Investitionen, Betriebs­mittel und Neben­kosten bei folgenden Vorhaben: Errichtung und Ausbau passiver FTTH- oder FTTB-Netze, aktive Komponenten eines FTTH- oder FTTB-Netzes, Vernetzung mit anderer Infrastruktur wie Mobilfunkmasten und Rechenzentren, Backbone-Ausbau.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

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Häufige Fragen zu KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854)

Wer kann KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854) beantragen?

Privatwirtschaftliche Unternehmen, kommunale Unternehmen, Projektgesellschaften

Wie hoch ist die Förderung bei KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854)?

Förderbetrag: bis 30.000.000 €.

Wer ist Fördergeber von KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 30.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit