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KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Förderkredit für den Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland für Unternehmen und Projektgesellschaften.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatwirtschaftliche Unternehmen, kommunale Unternehmen, Projektgesellschaften.
Was wird gefördert?
Mit dem KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur unterstützen wir den Ausbau öffentlicher Glasfasernetze in Deutschland – mit Anschluss direkt in die Wohnung (Fibre to the Home /FTTH) oder ins Haus (Fibre to the Building /FTTB). Wir fördern Investitionen, Betriebsmittel und Nebenkosten bei folgenden Vorhaben: Errichtung und Ausbau passiver FTTH- oder FTTB-Netze, aktive Komponenten eines FTTH- oder FTTB-Netzes, Vernetzung mit anderer Infrastruktur wie Mobilfunkmasten und Rechenzentren, Backbone-Ausbau.
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854)
Wer kann KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854) beantragen?
Privatwirtschaftliche Unternehmen, kommunale Unternehmen, Projektgesellschaften
Wie hoch ist die Förderung bei KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854)?
Förderbetrag: bis 30.000.000 €.
Wer ist Fördergeber von KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854)?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 30.000.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit