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KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in den Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur dient der Finanzierung von Investitionen in den Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland mit Anschluss direkt in die Wohnung (Fibre to the Home – FTTH) oder ins Haus (Fibre to the Building – FTTB). Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel, einschließlich Nebenkosten, zum Ausbau passiver FTTH-/FTTB-Netze (unter anderem Leerrohre, Kabel, Point-to-Point-Gebäude, unbeschaltete Glasfaser), zur Installation aktiver Komponenten des FTTH-/FTTB-Netzes, zum Back-Bone-Ausbau, zur Vernetzung mit anderen Infrastrukturen (zum Beispiel Anbindung von Mobilfunkmasten, Rechen-/Datenzentren) sowie zur Errichtung von Rechen-/Datenzentren, sofern eine Vernetzung mit Glasfaser erfolgt oder das Rechen-/Datenzentrum Bestandteil der Netzinfrastruktur (zum Beispiel an Datenknotenpunkten) ist. Die Finanzierungen erfolgen im Rahmen eines Konsortiums, entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt über eine Risikounterbeteiligung. Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Finanzierungspartner bilateral von der KfW refinanziert werden. Die KfW beteiligt sich pari passu an Finanzierungen gemäß dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers. Der KfW-Risikoanteil (Anteil am Endkreditnehmerausfallrisiko) beträgt bis zu 30.000.000 EUR. Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Der Anteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung am Endkreditnehmerausfallrisiko darf insgesamt nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Fremdfinanzierungsrunde betragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_konsortialkredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalen Gesellschafterhintergrund sowie Projektgesellschaften.

Nicht förderfähig

  • Nicht finanziert werden Umschuldungen
  • Nachfinanzierungen bereits vollständig abgeschlossener Vorhaben.

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Häufige Fragen zu KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur

Wer kann KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur?

Förderbetrag: bis 30.000.000 €.

Bis wann kann man KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur?

Fördergeber ist Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur zur Gruppe „kfw_konsortialkredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 30.000.000 €
Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit