KfW Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderkredit für den klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Bauherrengemeinschaften.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KfW über einen Finanzierungspartner zu stellen.
Es sind technische Mindestanforderungen einzuhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Finanzierungsantrag,Nachweis über Planung und Baubegleitung,Nachhaltigkeitszertifizierung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu KfW Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298)
Wer kann KfW Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298) beantragen?
Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Bauherrengemeinschaften
Wie hoch ist die Förderung bei KfW Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298)?
Förderbetrag: bis 150.000 €.
Wer ist Fördergeber von KfW Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298)?
Fördergeber ist KfW. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit