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KfW Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderkredit für den klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Bauherrengemeinschaften.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm bietet einen zinsgünstigen Kredit bis zu 150.000 EUR je Wohneinheit für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude. Nebenkosten für Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz sowie Nachhaltigkeitszertifizierung können ebenfalls gefördert werden. Die Förderung ist gut kombinierbar mit weiteren Förderprodukten.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KfW über einen Finanzierungspartner zu stellen.

Es sind technische Mindestanforderungen einzuhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Finanzierungsantrag,Nachweis über Planung und Baubegleitung,Nachhaltigkeitszertifizierung

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Häufige Fragen zu KfW Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298)

Wer kann KfW Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298) beantragen?

Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Bauherrengemeinschaften

Wie hoch ist die Förderung bei KfW Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298)?

Förderbetrag: bis 150.000 €.

Wer ist Fördergeber von KfW Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit