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KfW-Förderkredit Geothermie – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW Bankengruppe

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung von Darlehen zur Finanzierung geothermischer Potenziale zur Wärme- oder Kälteversorgung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, gemeinnützige Antragsteller.

Was wird gefördert?

Sie können ein bedingt rückzahlbares Darlehen zur Finanzierung und Absicherung der Erschließung geothermischer Potenziale zur Wärmeversorgung oder Kälteversorgung erhalten. Gefördert werden insbesondere Tiefengeothermiebohrungen für Dubletten oder Tripletten zur Wärmegewinnung und -speicherung sowie große Erdwärmesonden in der tiefen und mitteltiefen Geothermie. Die Bohrtiefe muss mindestens 400 m betragen und das Vorhaben muss den umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen in Deutschland entsprechen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000.000 €.

Frist und Status

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss in Deutschland umgesetzt werden, die Bohrtiefe beträgt mindestens 400 m, und es müssen die umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

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Häufige Fragen zu KfW-Förderkredit Geothermie

Wer kann KfW-Förderkredit Geothermie beantragen?

natürliche Personen, juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, gemeinnützige Antragsteller

Wie hoch ist die Förderung bei KfW-Förderkredit Geothermie?

Förderbetrag: bis 25.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man KfW-Förderkredit Geothermie beantragen?

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von KfW-Förderkredit Geothermie?

Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 25.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit