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BEG Wohngebäude - Kredit – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bund
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung für den Ersterwerb von besonders energieeffizienten Wohngebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Ersterwerber von energetisch hochwertigen Wohngebäuden zur Selbstnutzung oder Vermietung..
Was wird gefördert?
Das Programm fördert den Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 40 NH sowie die Fachplanung und Baubegleitung. Es werden Tilgungszuschüsse für den Neubau, die Fachplanung und die Nachhaltigkeitszertifizierung gewährt. Die Förderung umfasst 100 % der förderfähigen Baukosten (ohne Grundstückskosten), maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 120.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bund.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen Ersterwerber eines KfW-Effizienzhauses 40 NH sein.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis zur erreichten Effizienz-Stufe,Antrag bei der Hausbank
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu BEG Wohngebäude - Kredit
Wer kann BEG Wohngebäude - Kredit beantragen?
Ersterwerber von energetisch hochwertigen Wohngebäuden zur Selbstnutzung oder Vermietung.
Wie hoch ist die Förderung bei BEG Wohngebäude - Kredit?
Förderbetrag: bis 120.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von BEG Wohngebäude - Kredit?
Fördergeber ist Bund. Quelle: sikb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 120.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit