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BEG Wohngebäude - Kredit – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bund

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung für den Ersterwerb von besonders energieeffizienten Wohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Ersterwerber von energetisch hochwertigen Wohngebäuden zur Selbstnutzung oder Vermietung..

Was wird gefördert?

Das Programm fördert den Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 40 NH sowie die Fachplanung und Baubegleitung. Es werden Tilgungszuschüsse für den Neubau, die Fachplanung und die Nachhaltigkeitszertifizierung gewährt. Die Förderung umfasst 100 % der förderfähigen Baukosten (ohne Grundstückskosten), maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 120.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bund.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen Ersterwerber eines KfW-Effizienzhauses 40 NH sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis zur erreichten Effizienz-Stufe,Antrag bei der Hausbank

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Häufige Fragen zu BEG Wohngebäude - Kredit

Wer kann BEG Wohngebäude - Kredit beantragen?

Ersterwerber von energetisch hochwertigen Wohngebäuden zur Selbstnutzung oder Vermietung.

Wie hoch ist die Förderung bei BEG Wohngebäude - Kredit?

Förderbetrag: bis 120.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von BEG Wohngebäude - Kredit?

Fördergeber ist Bund. Quelle: sikb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 120.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit