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KfW-Altersgerecht Umbauen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung zur Abbau von Barrieren und Verbesserung des Einbruchschutzes in bestehenden Wohngebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Bauherrengemeinschaften.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm KfW-Altersgerecht Umbauen bietet flexible Finanzierungsmöglichkeiten für Maßnahmen zur Barrierrereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden. Es richtet sich an Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Bauherrengemeinschaften. Die geförderten Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden und unterliegen technischen Mindestanforderungen. Der Förderkredit beträgt bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit und hat einen festen Zinssatz für 10 Jahre.
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Die zu fördenden Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden.
Für die Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu KfW-Altersgerecht Umbauen
Wer kann KfW-Altersgerecht Umbauen beantragen?
Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Bauherrengemeinschaften
Wie hoch ist die Förderung bei KfW-Altersgerecht Umbauen?
Förderbetrag: bis 50.000 €.
Wer ist Fördergeber von KfW-Altersgerecht Umbauen?
Fördergeber ist KfW. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit