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KfW-Altersgerecht Umbauen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung zur Abbau von Barrieren und Verbesserung des Einbruchschutzes in bestehenden Wohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Bauherrengemeinschaften.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm KfW-Altersgerecht Umbauen bietet flexible Finanzierungsmöglichkeiten für Maßnahmen zur Barrierrereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden. Es richtet sich an Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Bauherrengemeinschaften. Die geförderten Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden und unterliegen technischen Mindestanforderungen. Der Förderkredit beträgt bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit und hat einen festen Zinssatz für 10 Jahre.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Die zu fördenden Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden.

Für die Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen.

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Häufige Fragen zu KfW-Altersgerecht Umbauen

Wer kann KfW-Altersgerecht Umbauen beantragen?

Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Bauherrengemeinschaften

Wie hoch ist die Förderung bei KfW-Altersgerecht Umbauen?

Förderbetrag: bis 50.000 €.

Wer ist Fördergeber von KfW-Altersgerecht Umbauen?

Fördergeber ist KfW. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit