Fördergeber: KfW
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung zur Abbau von Barrieren und Verbesserung des Einbruchschutzes in bestehenden Wohngebäuden.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Bauherrengemeinschaften.
Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Antragstellung? Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Die zu fördenden Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden.
Für die Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Wohnungsunternehmen, Bauherrengemeinschaften
Förderbetrag: bis 50.000 €.
Antragstellung? Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen
Fördergeber ist KfW. Quelle: sab.
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