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KfW - Altersgerecht Umbauen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung für barrierereduziertes Umbauen von Wohnraum.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Wohnraum, Mieter mit Zustimmung des Vermieters.
Was wird gefördert?
Das Programm 'KfW - Altersgerecht Umbauen' bietet einen langfristigen Kredit zu günstigen Konditionen für Investitionen an Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung. Gefördert werden Maßnahmen zur Barrierereduzierung, Einbruchschutz und Anpassungen an die Bedürfnisse älterer Menschen. Die Förderung umfasst 100 % der förderfähigen Umbaukosten, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit nach Sanierung.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Eigentümer des Wohnraums oder Mieter mit Zustimmung des Vermieters.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis des Beratungsgespräches,Fachunternehmerbestätigung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu KfW - Altersgerecht Umbauen
Wer kann KfW - Altersgerecht Umbauen beantragen?
Eigentümer von Wohnraum, Mieter mit Zustimmung des Vermieters
Wie hoch ist die Förderung bei KfW - Altersgerecht Umbauen?
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von KfW - Altersgerecht Umbauen?
Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit