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KfW Altersgerecht Umbauen (159) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW Bank

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Langfristiger Kredit zu günstigen Konditionen für Investitionen zur Barrierereduzierung in Wohnräumen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Wohnraum und Mieter mit Zustimmung des Vermieters.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm KfW Altersgerecht Umbauen (159) bietet einen langfristigen Kredit für Eigentümer und Mieter, die barrierereduziert umbauen möchten. Die Förderung umfasst 100 % der förderfähigen Umbaukosten, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Anträge sind bei der Hausbank zu stellen, bevor mit dem Umbau begonnen wird.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn der Maßnahmen zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW Bank.

Voraussetzungen

Eigentümer von Wohnraum oder Mieter mit Zustimmung des Vermieters.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis eines Beratungsgesprächs durch die Hausbank,Fachunternehmerbestätigung für die durchgeführten Maßnahmen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu KfW Altersgerecht Umbauen (159)

Wer kann KfW Altersgerecht Umbauen (159) beantragen?

Eigentümer von Wohnraum und Mieter mit Zustimmung des Vermieters

Wie hoch ist die Förderung bei KfW Altersgerecht Umbauen (159)?

Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man KfW Altersgerecht Umbauen (159) beantragen?

Anträge sind vor Beginn der Maßnahmen zu stellen.

Wer ist Fördergeber von KfW Altersgerecht Umbauen (159)?

Fördergeber ist KfW Bank. Quelle: sikb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit