Fördergeber: KfW Bank
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 36 Tagen
Förderung für barrierereduzierende Umbauten in Wohnräumen.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Wohnraum, Mieter mit Zustimmung des Vermieters.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bank.
Förderung für Eigentümer und Mieter, die barrierereduzierende Umbauten durchführen.
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Jetzt Projekt prüfenEigentümer von Wohnraum, Mieter mit Zustimmung des Vermieters
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 100 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Fördergeber ist KfW Bank. Quelle: sikb.
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