KfW Altersgerecht Umbauen (159) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW Bank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Langfristiger Kredit zu günstigen Konditionen für Investitionen zur Barrierereduzierung in Wohnräumen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Wohnraum und Mieter mit Zustimmung des Vermieters.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Frist und Status
Anträge sind vor Beginn der Maßnahmen zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bank.
Voraussetzungen
Eigentümer von Wohnraum oder Mieter mit Zustimmung des Vermieters.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis eines Beratungsgesprächs durch die Hausbank,Fachunternehmerbestätigung für die durchgeführten Maßnahmen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu KfW Altersgerecht Umbauen (159)
Wer kann KfW Altersgerecht Umbauen (159) beantragen?
Eigentümer von Wohnraum und Mieter mit Zustimmung des Vermieters
Wie hoch ist die Förderung bei KfW Altersgerecht Umbauen (159)?
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man KfW Altersgerecht Umbauen (159) beantragen?
Anträge sind vor Beginn der Maßnahmen zu stellen.
Wer ist Fördergeber von KfW Altersgerecht Umbauen (159)?
Fördergeber ist KfW Bank. Quelle: sikb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit