Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Europäische Kommission
Stand: September 2026 · Geprüft vor 46 Tagen
Das Katastrophenschutzverfahren bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den Mitgliedstaaten im Bereich des Katastrophenschutzes.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_katastrophenschutz“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausschließllich die teilnahmeberechtigten Staaten.
An dem Programm teilnehmen können Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation, Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, Beitritts- und Bewerberländer sowie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Staaten und internationale und regionale Organisationen, die in die Europäische Nachbarschaftspolitik eingebunden sind.
Die Fördermittel können nach Antragstellung der teilnehmenden Staaten und Genehmigung durch die EU von juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die im Bereich des Katastrophenschutzes tätig sind, abgerufen werden.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027)
Wer kann Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027) beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Bis wann kann man Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027)?
Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027) zur Gruppe „eu_katastrophenschutz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit