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Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Katastrophenschutzverfahren bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den Mitgliedstaaten im Bereich des Katastrophenschutzes.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Katastrophenschutzverfahren umfasst die Zusammenarbeit bei Präventions- und Vorsorgemaßnahmen innerhalb und unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb der Europäischen Union sowie der Bewältigung der unmittelbaren Folgen einer Katastrophe innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union. Schwerpunkte des Programms sind die Verhinderung oder Verringerung der Auswirkungen von Katastrophen durch Förderung einer Präventionskultur und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren, die Verbesserung der Vorsorge auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union, die Ergreifung rascher und wirksamer Maßnahmen, wenn eine Katastrophe eingetreten ist oder einzutreten droht, die Stärkung des Bewusstseins und der Vorsorge der Öffentlichkeit in Bezug auf Katastrophen. Im Rahmen des Programms wird ein Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (Emergency Response Coordination Centre, ERCC) eingerichtet, das täglich rund um die Uhr verfügbar ist. Die Arbeit des ERCC wird durch wissenschaftliches Fachwissen unterstützt, das unter anderem von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission bereitgestellt wird. Darüber hinaus wird eine europäische Kapazitätsreserve (rescEU) bereitgestellt. Damit soll die Reaktionszeit auf Notsituationen in den Bereichen der Waldbrandbekämpfung aus der Luft, der Bewältigung chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Vorfälle und der medizinischen Notfallbewältigung verkürzt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_katastrophenschutz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind ausschließlich die teilnahmeberechtigten Staaten.

An dem Programm teilnehmen können Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation, Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, Beitritts- und Bewerberländer sowie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Staaten und internationale und regionale Organisationen, die in die Europäische Nachbarschaftspolitik eingebunden sind.

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Häufige Fragen zu Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027)

Wer kann Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027)?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027) zur Gruppe „eu_katastrophenschutz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit