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Katastrophenschutz-Leuchttürme (KatS-Lt) – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Land Brandenburg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Die KatS-Lt dienen als zentrale Anlaufstellen in Notfällen und bieten Unterstützung für die Bevölkerung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kreisfreie Städte und Landkreise in Brandenburg.

Was wird gefördert?

Die KatS-Lt sollen in bevölkerungsschutzrelevanten Notfällen, wie bei großflächigen Stromausfällen, als zentrale Anlaufstellen für die Bevölkerung dienen. Hier erhalten Bürger Informationen zur Schadenslage, Erste Hilfe, Trinkwassernotversorgung, die Möglichkeit, Notrufe abzusetzen sowie die Organisation von Hilfsmaßnahmen für unterstützungsbedürftige Personen. Zudem können die KatS-Lt als Wärmeinseln genutzt werden und bieten Lademöglichkeiten für mobile Kommunikationsgeräte. Für die Errichtung der KatS-Lt stellte das Land 2024 den kreisfreien Städten und Landkreisen insgesamt über 40 Millionen Euro zur Verfügung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 40.000.000 € – 40.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.

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Häufige Fragen zu Katastrophenschutz-Leuchttürme (KatS-Lt)

Wer kann Katastrophenschutz-Leuchttürme (KatS-Lt) beantragen?

Kreisfreie Städte und Landkreise in Brandenburg

Wie hoch ist die Förderung bei Katastrophenschutz-Leuchttürme (KatS-Lt)?

Förderbetrag: 40.000.000 € – 40.000.000 €.

Wer ist Fördergeber von Katastrophenschutz-Leuchttürme (KatS-Lt)?

Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: mik_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
40.000.000 € – 40.000.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg