Katastrophenschutz-Leuchttürme (KatS-Lt) – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Land Brandenburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Die KatS-Lt dienen als zentrale Anlaufstellen in Notfällen und bieten Unterstützung für die Bevölkerung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kreisfreie Städte und Landkreise in Brandenburg.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 40.000.000 € – 40.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Katastrophenschutz-Leuchttürme (KatS-Lt)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Katastrophenschutz-Leuchttürme (KatS-Lt) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Katastrophenschutz-Leuchttürme (KatS-Lt)
Wer kann Katastrophenschutz-Leuchttürme (KatS-Lt) beantragen?
Kreisfreie Städte und Landkreise in Brandenburg
Wie hoch ist die Förderung bei Katastrophenschutz-Leuchttürme (KatS-Lt)?
Förderbetrag: 40.000.000 € – 40.000.000 €.
Wer ist Fördergeber von Katastrophenschutz-Leuchttürme (KatS-Lt)?
Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: mik_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 40.000.000 € – 40.000.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg