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Katastrophenschutz-Leuchttürme – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium des Innern und für Kommunales

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Die Katastrophenschutz-Leuchttürme dienen als zentrale Anlaufstellen in Notfällen und bieten Unterstützung für die Bevölkerung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kreisfreie Städte und Landkreise.

Was wird gefördert?

Die Katastrophenschutz-Leuchttürme (KatS-Lt) sollen in bevölkerungsschutzrelevanten Notfällen, wie bei großflächigen und langanhaltenden Stromausfällen, als zentrale Anlaufstellen für die Bevölkerung dienen. Hier erhalten die Bürgerinnen und Bürger Informationen zur Schadenslage, Erste Hilfe, Trinkwassernotversorgung, die Möglichkeit, Notrufe abzusetzen sowie die Organisation von Hilfsmaßnahmen für Personen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Zudem können die KatS-Lt als zeitlich begrenzte Wärmeinseln genutzt werden und bieten Lademöglichkeiten für mobile Kommunikationsgeräte. Für die Errichtung der KatS-Lt stellte das Land 2024 den kreisfreien Städten und Landkreisen insgesamt über 40 Millionen Euro zur Verfügung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 40.000.000 € – 40.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium des Innern und für Kommunales.

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Häufige Fragen zu Katastrophenschutz-Leuchttürme

Wer kann Katastrophenschutz-Leuchttürme beantragen?

Kreisfreie Städte und Landkreise

Wie hoch ist die Förderung bei Katastrophenschutz-Leuchttürme?

Förderbetrag: 40.000.000 € – 40.000.000 €.

Wer ist Fördergeber von Katastrophenschutz-Leuchttürme?

Fördergeber ist Ministerium des Innern und für Kommunales. Quelle: mik_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
40.000.000 € – 40.000.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit