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Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung für Maßnahmen der Stoffbeschaffung, Drehbuchbeschaffung und -entwicklung sowie produktionsvorbereitende Maßnahmen für herausragende Filme.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Projektentwicklungsförderung kann für Maßnahmen der Stoffbeschaffung, der Drehbuchbeschaffung und –entwicklung oder sonstige produktionsvorbereitende Maßnahmen für die Entwicklung von herausragenden Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilmen beantragt werden, einschließlich Animations- und Experimentalfilmen sowie hybriden Formen. In der Projektentwicklung können Förderungen von bis zu 100.000 EUR, im begründeten Ausnahmefall für besonders aufwändige Animationsfilmproduktionen bis zu 150.000 EUR, gewährt werden. Alle Anträge müssen über das Antragstool des FFA-Serviceportals eingereicht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.

Frist und Status

Antragsstellung für die Produktions- und Projektentwicklungsförderung Spielfilm bis zum 07.07.2026 und 29.09.2026, Dokumentarfilm bis zum 08.09.2026, Kinderfilm bis zum 01.09.2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_jurybasierte_projektfoerde". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung

Wer kann Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung?

Förderbetrag: bis 150.000 €.

Bis wann kann man Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung beantragen?

Antragsstellung für die Produktions- und Projektentwicklungsförderung Spielfilm bis zum 07.07.2026 und 29.09.2026, Dokumentarfilm bis zum 08.09.2026, Kinderfilm bis zum 01.09.2026.

Wer ist Fördergeber von Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung?

Fördergeber ist Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung zur Gruppe „bkm_jurybasierte_projektfoerde". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit