Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Die Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung unterstützt Unternehmen in der Kultur- und Denkmalpflege.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Frist und Status
Antragsstellung für die Produktions- und Projektentwicklungsförderung Spielfilm bis zum 07.07.2026 und 29.09.2026, Dokumentarfilm bis zum 08.09.2026, Kinderfilm bis zum 01.09.2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_jurybasierte_projektfoerde“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung
Wer kann Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung?
Förderbetrag: bis 150.000 €.
Bis wann kann man Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung beantragen?
Antragsstellung für die Produktions- und Projektentwicklungsförderung Spielfilm bis zum 07.07.2026 und 29.09.2026, Dokumentarfilm bis zum 08.09.2026, Kinderfilm bis zum 01.09.2026.
Wer ist Fördergeber von Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung?
Fördergeber ist Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung zur Gruppe „bkm_jurybasierte_projektfoerde". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit