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Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Die Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung unterstützt Unternehmen in der Kultur- und Denkmalpflege.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Dieses Förderprogramm wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bereitgestellt. Es richtet sich an Unternehmen, die in den Rechtsformen GmbH, UG oder AG organisiert sind. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und ist bundesweit verfügbar. Ziel ist die Unterstützung von Projekten im Bereich Kultur und Denkmalpflege.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.

Frist und Status

Antragsstellung für die Produktions- und Projektentwicklungsförderung Spielfilm bis zum 07.07.2026 und 29.09.2026, Dokumentarfilm bis zum 08.09.2026, Kinderfilm bis zum 01.09.2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_jurybasierte_projektfoerde“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung

Wer kann Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung?

Förderbetrag: bis 150.000 €.

Bis wann kann man Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung beantragen?

Antragsstellung für die Produktions- und Projektentwicklungsförderung Spielfilm bis zum 07.07.2026 und 29.09.2026, Dokumentarfilm bis zum 08.09.2026, Kinderfilm bis zum 01.09.2026.

Wer ist Fördergeber von Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung?

Fördergeber ist Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung zur Gruppe „bkm_jurybasierte_projektfoerde". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit