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Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen

Förderung für die Herstellung programmfüllender Spielfilme und Dokumentarfilme.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, die programmfüllende Spielfilme und Dokumentarfilme herstellen..

Was wird gefördert?

Für die Herstellung programmfüllender Spielfilme können Förderungen von bis zu 1 Million EUR vergeben werden. Die Herstellung programmfüllender Dokumentarfilme kann mit bis zu 500.000 EUR gefördert werden. Die Förderung richtet sich grundsätzlich an Spielfilmvorhaben mit Gesamtherstellungskosten bis zu 6 Millionen EUR und Dokumentarfilmvorhaben mit Gesamtherstellungskosten bis zu 5 Millionen EUR. In begründeten Fällen können auch Animationsfilme und weitere Filme mit höheren Gesamtherstellungskosten berücksichtigt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 29. September 2026. Antragsstellung für Spielfilm bis 14.04.2026, 07.07.2026 und 29.09.2026; für Dokumentarfilm bis 14.04.2026 und 08.09.2026; für Kinderfilm bis 01.09.2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_kulturfilmfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Herstellende von programmfüllenden Spiel- und Dokumentarfilmen mit Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland.

Bei Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder einem Vertragsstaat des EWR müssen Herstellende eine Niederlassung in Deutschland besitzen.

Nicht förderfähig

  • Bei Koproduktion kann der Antrag nur von einem der Herstellenden gestellt werden.

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Häufige Fragen zu Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme

Wer kann Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme beantragen?

Unternehmen, die programmfüllende Spielfilme und Dokumentarfilme herstellen.

Wie hoch ist die Förderung bei Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme?

Förderbetrag: bis 1.000.000 €.

Bis wann kann man Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 29. September 2026. Antragsstellung für Spielfilm bis 14.04.2026, 07.07.2026 und 29.09.2026; für Dokumentarfilm bis 14.04.2026 und 08.09.2026; für Kinderfilm bis 01.09.2026.

Wer ist Fördergeber von Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme?

Fördergeber ist Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme zur Gruppe „bkm_kulturfilmfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.000.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
29. September 2026
Förderregion
bundesweit