Junges Wohnen – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 127 Tagen
Das Programm 'Junges Wohnen' fördert die Schaffung von Wohnraum für junge Menschen in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: junge Menschen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_junges_wohne“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Förderung sind die Einhaltung der Richtlinien der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Nachweis der Zielgruppe
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Junges Wohnen"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Junges Wohnen
Wer kann Junges Wohnen beantragen?
junge Menschen
Wer ist Fördergeber von Junges Wohnen?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Junges Wohnen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Junges Wohnen zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_junges_wohne". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt