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Junges Wohnen – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen

Das Programm 'Junges Wohnen' fördert die Schaffung von Wohnraum für junge Menschen in Sachsen-Anhalt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: junge Menschen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm 'Junges Wohnen' der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zielt darauf ab, jungen Menschen den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern. Es unterstützt Projekte, die die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für diese Zielgruppe fördern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_junges_wohne". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung sind die Einhaltung der Richtlinien der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Nachweis der Zielgruppe

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Junges Wohnen

Wer kann Junges Wohnen beantragen?

junge Menschen

Wer ist Fördergeber von Junges Wohnen?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.

Ist Junges Wohnen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Junges Wohnen zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_junges_wohne". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt