Jugendsozialarbeit – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Die Jugendsozialarbeit richtet sich an junge Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, um soziale Benachteiligungen auszugleichen oder individuelle Beeinträchtigungen zu überwinden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Jugendsozialarbeit
Wer kann Jugendsozialarbeit beantragen?
Junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen
Wer ist Fördergeber von Jugendsozialarbeit?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
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