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Jugendsozialarbeit – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Die Jugendsozialarbeit richtet sich an junge Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, um soziale Benachteiligungen auszugleichen oder individuelle Beeinträchtigungen zu überwinden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen.

Was wird gefördert?

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport fördert berufs- und sozialpädagogische Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe. Angebote der Jugendsozialarbeit sind u.a.: sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, verschiedene Formen des sozialpädagogisch begleiteten Wohnens und Sozialarbeit an Schulen. Weitere Angebote richten sich an verschiedene Zielgruppen, darunter Straßen-sozialarbeit und soziale Gruppenarbeit.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

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Häufige Fragen zu Jugendsozialarbeit

Wer kann Jugendsozialarbeit beantragen?

Junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen

Wer ist Fördergeber von Jugendsozialarbeit?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.

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