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Jugendsozialarbeit – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Die Jugendsozialarbeit unterstützt junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen.

Was wird gefördert?

Die Jugendsozialarbeit richtet sich an eine spezielle Zielgruppe: Junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Ihnen sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport fördert berufs- und sozialpädagogische Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe. Angebote der Jugendsozialarbeit sind u.a.: sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, verschiedene Formen des sozialpädagogisch begleiteten Wohnens und Sozialarbeit an Schulen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Jugendsozialarbeit

Wer kann Jugendsozialarbeit beantragen?

Junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen

Wer ist Fördergeber von Jugendsozialarbeit?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Quelle: mbjs_brandenburg.

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