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Jugendgarantie – Förderung in EU-weit

Fördergeber: Europäische Union

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die Jugendgarantie gewährleistet, dass alle jungen Menschen unter 30 Jahren innerhalb von vier Monaten ein hochwertiges Angebot für Beschäftigung oder Weiterbildung erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: junge Menschen unter 30 Jahren.

Was wird gefördert?

Die Jugendgarantie ist die Zusage aller EU-Länder, zu gewährleisten, dass alle jungen Menschen unter 30 Jahren ein hochwertiges Angebot für eine Beschäftigung, eine Weiterbildungsmaßnahme, eine Lehrstelle, einen Ausbildungsplatz oder ein Praktikum innerhalb von vier Monaten erhalten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder ihren Bildungsweg bzw. die Ausbildung abgeschlossen haben. Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unterstützt die Umsetzung der Jugendgarantie. Sie wurde zur Unterstützung von jungen Menschen in den Regionen eingeleitet, in denen die Jugendarbeitslosigkeit mehr als 25 % betrug. Der Europäische Sozialfonds Plus ist das wichtigste Instrument der EU für die Förderung von Menschen, einschließlich der Jugendbeschäftigung.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Union.

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Häufige Fragen zu Jugendgarantie

Wer kann Jugendgarantie beantragen?

junge Menschen unter 30 Jahren

Wer ist Fördergeber von Jugendgarantie?

Fördergeber ist Europäische Union. Quelle: senbjf_berlin.

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