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Jugendarbeit im ländlichen Raum – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Land Brandenburg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Das Programm unterstützt die Jugendarbeit in ländlichen Regionen Brandenburgs durch die Bereitstellung von selbstverwalteten Jugendräumen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Jugendliche in ländlichen Regionen Brandenburgs.

Was wird gefördert?

Die Schaffung von Freiräumen für junge Menschen und die Möglichkeit Freizeitangebote zu nutzen, hängen in den ländlich geprägten Regionen Brandenburgs wesentlich von der Eigeninitiative der Jugendlichen selbst ab. In allen Landkreisen existieren selbstverwaltete Jugendräume, die von den Gemeindeverwaltungen zur Verfügung gestellt werden. Das Programm fördert die offene Jugendarbeit, Jugendkoordination und die Arbeit von Jugendverbänden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Jugendarbeit im ländlichen Raum

Wer kann Jugendarbeit im ländlichen Raum beantragen?

Jugendliche in ländlichen Regionen Brandenburgs

Wer ist Fördergeber von Jugendarbeit im ländlichen Raum?

Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: mbjs_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg