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Jugendarbeit im ländlichen Raum – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Die Jugendarbeit im ländlichen Raum fördert die Eigeninitiative von Jugendlichen und die Nutzung von Freizeitangeboten in selbstverwalteten Jugendräumen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Jugendliche in ländlichen Regionen.

Was wird gefördert?

Die Schaffung von Freiräumen für junge Menschen und die Möglichkeit Freizeitangebote zu nutzen, hängen in den ländlich geprägten Regionen Brandenburgs wesentlich von der Eigeninitiative der Jugendlichen selbst ab. In allen Landkreisen existieren selbstverwaltete Jugendräume. Die Gemeindeverwaltungen stellen den Jugendlichen Räume zur Verfügung, die diese auf der Grundlage einer selbst erarbeiteten Hausordnung kostenlos und eigenverantwortlich nutzen können. Eigeninitiative, selbstverwaltete Jugendarbeit, Jugendkoordination, offene Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit sind die Pfeiler, auf denen die Jugendarbeit im ländlichen Raum aufbaut.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

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Häufige Fragen zu Jugendarbeit im ländlichen Raum

Wer kann Jugendarbeit im ländlichen Raum beantragen?

Jugendliche in ländlichen Regionen

Wer ist Fördergeber von Jugendarbeit im ländlichen Raum?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.

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