Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Förderung für die Errichtung von Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Förderanträge können bis zum Ende der Laufzeit der Förderrichtlinien gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bafa_investitionszuschuss“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Beachten Sie die Regelungen zur Antragsberechtigung, zu den Fördervoraussetzungen und Beihilfevorschriften in der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln.
Erforderliche Unterlagen
- Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung,Funktionsschema der Kälte- oder Klimaanlage,Kälteleistungsberechnungen,Datenblätter der Verdampfer und Verflüssiger / Gaskühler
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln
Wer kann Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln beantragen?
Unternehmen, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Bis wann kann man Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln beantragen?
Förderanträge können bis zum Ende der Laufzeit der Förderrichtlinien gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln zur Gruppe „bafa_investitionszuschuss". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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