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Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung für die Errichtung von Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können gewerbliche Nutzer einen Investitionszuschuss / eine Förderung erhalten für die Errichtung einer Kälte- oder Klimaanlage, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben wird. Ein Förderantrag ist über ein elektronisches Antragsformular einzureichen, das auf der Webseite des BAFA angeboten wird. Gefördert werden Kompressionskälte- und Kompressionsklimaanlagen, Ab- und Adsorptionsanlagen und adiabate Verdunstungskühlanlagen sowie zusätzlich: Anlagenkomponenten wie Luftkühler, Rückkühler, Systeme zur Nutzung der Kälteabwärme, Systeme für den Freikühlerbetrieb, Wärme- und Kältespeicher sowie die Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Frist und Status

Förderanträge können bis zum Ende der Laufzeit der Förderrichtlinien gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bafa_investitionszuschuss". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Beachten Sie die Regelungen zur Antragsberechtigung, zu den Fördervoraussetzungen und Beihilfevorschriften in der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln.

Erforderliche Unterlagen

  • Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung,Funktionsschema der Kälte- oder Klimaanlage,Kälteleistungsberechnungen,Datenblätter der Verdampfer und Verflüssiger / Gaskühler

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Häufige Fragen zu Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln

Wer kann Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln beantragen?

Unternehmen, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln beantragen?

Förderanträge können bis zum Ende der Laufzeit der Förderrichtlinien gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln zur Gruppe „bafa_investitionszuschuss". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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