VeröffentlichtZuschuss

Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von Investitionen in herausragende Sportstätten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Investoren im Sportbereich.

Was wird gefördert?

Die Sportstättenbauförderrichtlinien der NRW.BANK unterstützen Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten, um die Infrastruktur im Sportbereich zu verbessern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten

Wer kann Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten beantragen?

Investoren im Sportbereich

Wer ist Fördergeber von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen