Fördergeber: NRW.BANK
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 43 Tagen
Förderung von Investitionen in herausragende Sportstätten.
Antragsberechtigt sind: Investoren im Sportbereich.
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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