Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung von Investitionen in herausragende Sportstätten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Investoren im Sportbereich.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Wer kann Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten beantragen?
Investoren im Sportbereich
Wer ist Fördergeber von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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